Die AfD und die Freiheit der Kunst
„Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.“, heißt es in Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetztes. Somit ist hier die Freiheit der Kunst verankert. Insbesondere dieses Grundrecht sollte nach Ende des 2. Weltkriegs der Kunst zur Autonomie verhelfen. Die Erfahrungen mit dem deutschen Faschismus machten deutlich, wozu das Propagieren einer „Leitkultur“ führt. Durch staatliche Beeinflussung und Zensur wurde der Bereich durch die Nazis vereinnahmt und für die Indoktrinierung der sogenannten Volksgemeinschaft zweckentfremdet. Kunst war nur noch, was dem 3. Reich dienlich war. Fern ab dieser Instrumentalisierung wurden viele andere Künstlerinnen und Künstler und deren Kunstwerke mit dem Begriff der „entarteten Kunst“ stigmatisiert und grausam verfolgt. Die Freiheit der Kunst leistet einen wesentlichen Beitrag zur Pluralität der Gesellschaft, sie bildet, sie polarisiert und sie spricht das ästhetische Empfinden der Menschen an. Die AfD in Sachsen-Anhalt ist offensichtlich der Meinung den Bereich der Kunst und Kultur an die Interessen ihrer ideologischen Regierens anbinden zu können: „Museen, Orchester und Theater sind in der Pflicht, einen positiven Bezug zur eigenen Heimat zu fördern. Die Bühnen des Landes Sachsen-Anhalt sollen neben den großen klassischen internationalen Werken stets auch klassische deutsche Stücke spielen und sie so inszenieren, dass sie zur Identifikation mit unserem Land anregen.“, heißt es im Wahlprogramm der AfD in Sachsen-Anhalt. Im Jargon der AfD nennt man das das „Identitätsstiftende Kulturpflege“ und geht damit auf Stimmfang im Lager der rechtsextremen Identitären. Ein solcher Vorschlag kann nur als ein Schritt in die falsche Richtung angesehen werden und erinnert stark an den Versuch einer gesellschaftlichen Gleichschaltung. Der Bereich der Kunst darf nicht für die Zwecke einer menschenfeindlichen Ideologie missbraucht werden.