Neun sozialdemokratische Gesetze machen das Leben leichter und Deutschland gerechter

Der Herbst trägt rot

Der Herbst 2018 trägt rot. Ein sozialdemokratisches Rot. Zu Beginn des Jahres war noch unklar, wie die bundespolitische Zukunft Deutschlands aussieht. Nach Abschluss der Koalitionsverhandlungen haben wir in der SPD-Bundestagsfraktion die Ärmel hoch gekrempelt und uns an die Arbeit gemacht. Das Ergebnis: neun sozialdemokratische Gesetze, die den Menschen das Leben besser und Deutschland gerechter machen.

Für alle, die mehr Zeit für ihr Privatleben wollen:

Wir wollen eine moderne Arbeitswelt, in der sich die Wünsche und Herausforderungen des Alltags mit dem Beruf vereinbaren lassen. Mit der Brückenteilzeit haben Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten, ab 01. Januar 2019 die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit in einem Zeitraum von einem bis fünf Jahren zu reduzieren – und zwar ganz ohne Begründung. Das Rückkehrrecht stellt sicher, dass sie anschließend wieder zu ursprünglichen Arbeitszeit zurückkehren können. Gleichzeitig wird es für Teilzeitbeschäftigte, die mehr arbeiten wollen, leichter ihre Arbeitszeit aufzustocken.

Für alle, die gesetzlich krankenversichert sind:

Gemeinsam mit Gewerkschaften und Beschäftigten, haben wir viele Jahre für die Rückkehr zu einer fairen Aufteilung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung gekämpft. Ich freue mich, dass wir es nun mit der Wiedereinführung der Parität bei den Versicherungsbeiträgen geschafft haben: Ab 01. Januar 2019 wird der bislang einseitig von den Beschäftigten gezahlte Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung wieder zur Hälfte von den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern gezahlt. Ebenso werden Rentnerinnen und Rentner entlastet – hier übernimmt die Rentenversicherung die Hälfte des Beitrages. Gleichzeitig öffnen wir den Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung für weitere Gruppen von Versicherten: wir halbieren den von Selbstständigen zu zahlenden Mindestbeitrag und ermöglichen es ehemaligen Soldatinnen und Soldaten, die älter als 55 sind, in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln.

Für alle, die wieder arbeiten wollen:

Die Lage am Arbeitsmarkt ist so gut, wie schon lange nicht mehr. Die Arbeitslosigkeit ist dank Rekordbeschäftigung auf einem niedrigen Stand. Dennoch sind rund 750.000 Menschen von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen. Mit dem sozialen Arbeitsmarkt schaffen wir neue Perspektiven für Langzeitarbeitslose und ebnen ihnen den Weg in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Und wir bezahlen damit Arbeit statt Arbeitslosigkeit.

Wer lange Zeit nicht am Berufsleben teilhaben konnte, braucht manchmal Unterstützung, um den Weg zurück in den Arbeitsalltag zu finden. Wir wollen dabei helfen. Mit individuellen Beratungsangeboten (Coachings) – um Stärken zu identifizieren, ein passendes Beschäftigungsverhältnis zu finden und darin zu bleiben. So unterstützen wir all diejenigen, die die Hoffnung auf einen regulären Arbeitsplatz schon aufgegeben haben.

Gleichzeitig schaffen wir Anreize für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Langzeitarbeitslosen eine Chance zu geben, indem wir die Lohnkosten bezuschussen.

Für alle, die Sicherheit im digitalen Wandel brauchen:

Die Digitalisierung verändert die Art und Weise, wie wir heute und in Zukunft arbeiten und produzieren. Mit dem Qualifizierungschancengesetz leisten wir einen wichtigen Beitrag, diesen Wandel zu begleiten. Unabhängig von Qualifikation, Alter und Betriebsgröße haben alle Beschäftigten zukünftig die Möglichkeit, an Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen.

Und wir verbessern den Zugang zu Arbeitslosengeld I (ALG I) und stärken die Arbeitslosenversicherung. Wer heute ALG I beantragen möchte, muss innerhalb von 2 Jahren mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben. Wir finden: wer auf einem sehr beweglichen Arbeitsmarkt eine neue Beschäftigung finden muss, der soll sich auf einen wirksamen Schutz der Arbeitslosenversicherung verlassen können. Deswegen verlängern wir den Zeitraum um ein halbes Jahr.

Für alle, die pflegen oder gepflegt werden:

Die Pflegesituation in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen hat sich in den letzten Jahren zugespitzt. Viele Fachkräfte sind körperlich und seelisch überlastet. Oft können sie sich für ihre Patientinnen und Patienten aufgrund der hohen Arbeitsbelastung nicht die Zeit nehmen, die sie für erforderlich halten. Mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz sorgen wir für mehr Personal, eine besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf und höheren Löhnen und investieren damit in das Wohl der Patientinnen und Patienten.

Konkret heißt das:

  1. Wir verbessern die Arbeitsbedingungen in der Pflege und gehen einen ersten Schritt hin zu mehr Personal:Künftig werden den Krankenhäusern die Kosten für das Pflegepersonal eins zu eins erstattet. Das gilt auch für Steigerungen bei Tariflöhnen. Damit sorgen wir dafür, dass Pflegerinnen und Pfleger besser bezahlt werden. Und wir schaffen die Voraussetzungen dafür, dass Krankenhäuser deutlich mehr Pflegekräfte einstellen.
  2. Wir stärken die Altenpflege:Die Krankenkassen finanzieren künftig 13.000 neue Stellen in stationären Pflegeeinrichtungen. Damit das nicht zu finanziellen Lasten der Pflegebedürftigen geht, stellen wir den Krankenkassen 640 Millionen Euro zur Verfügung. Außerdem verbessern wir die Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten und unterstützen die Pflegeeinrichtungen (mit bis zu 12.000 Euro je Einrichtung) bei der Anschaffung digitaler Ausrüstung. Damit auch in der Pflege die Chancen der Digitalisierung genutzt werden können.
  3. Wir verbessern die ambulante Pflege:endlich wird auch bei häuslicher Krankenpflege der Tariflohn von den Krankenkassen anerkannt und bezahlt. Das ist eine wichtige Verbesserung, die die SPD in den Verhandlungen durchsetzen konnte. Eine Bezahlung nach Tariflohn steigert auch die Attraktivität des Berufes.
  4. Wir unterstützen pflegende Angehörige und Pflegebedürftige:künftig werden Fahrtkosten für ambulante Behandlungen für pflegebedürftige und Patientinnen und Patienten mit Behinderung grundsätzlich genehmigt. Damit entfällt das langwierige Genehmigungsverfahren. Eine echte Erleichterung für die Betroffenen. Außerdem können pflegende Angehörige künftig nach ärztlicher Verordnung eine stationäre Reha in Anspruch nehmen. Die zu pflegende Person kann entweder in der Rehaklinik betreut werden oder die Krankenkasse muss für die Zeit des Aufenthalts eine Versorgung koordinieren. Wir rechnen damit, dass künftig mehr pflegende Angehörige die Möglichkeiten der Reha nutzen.

Für alle, die sich eine stabile und bessere Rente wünschen:

Wer ein Leben lang gearbeitet hat, muss sich auf eine stabile Rente im Alter verlassen können. Um das zu gewährleisten, sichern wir mit dem Rentenpakt das Rentenniveau bei 48% und sorgen dafür, dass die Renten künftig auch wieder wie die Löhne steigen. Gleichzeitig werden die Rentenbeiträge bis 2025 nicht über 20 Prozent steigen.

Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, muss sich auf den Schutz der Solidargemeinschaft verlassen können. Der Berechung der Erwerbsminderungsrente werden fiktive Zurechnungszeiten zu Grunde gelegt, d.h. es wird so gerechnet, als ob der oder die Betroffene nach Eintritt der Erwerbsminderung bis 62 Jahre und 3 Monate weitergearbeitet hätte. Diese fiktive Zurechnungszeit erhöhen wir deutlich – ab 2019 auf 65 Jahre und 8 Monate und danach schrittweise bis zur jeweils geltenden Regelarbeitsgrenze. Von dieser dritten Verbesserung der Erwerbsminderungsrente seit 2014 profitieren ab 2019 jährlich rund 170.000 Versicherte.

Für alle, die viel leisten aber wenig Einkommen haben

Gleichzeitig entlasten wir Beschäftigte mit geringerem Einkommen bei den Rentenbeiträgen – ohne, dass dabei ihre Rente sinkt. Das bedeutet, dass zukünftig rund 3,5 Millionen Beschäftigte, die bis zu 1.300 Euro monatlich verdienen, am Ende des Monats mehr Geld in der Tasche haben werden. Und Eltern, die beruflich eine Pause eingelegt und sich um ihre vor 1992 geborenen Kinder gekümmert haben, werden Erziehungszeiten durch die Reform der Mütterrente besser anerkannt. Ihnen wird ab dem kommenden Jahr ein weiteres halbes Jahr Kindererziehung angerechnet. Das führt zu einer spürbaren Verbesserung der Rente für ca. 10 Millionen Menschen – vor allem für Frauen.

Für Kinder und ihre Eltern:

Wir wollen, dass jedes Kind einen guten Start ins Leben bekommt. Deswegen entlasten wir Familien mit dem Familienentlastungsgesetz und verbessern die Qualität der Kindertagesbetreuung. Mit dem Gute-Kita-Gesetz stellen wir den Ländern bis 2022 5,5 Milliarden Euro zur Verfügung – damit sie die Kommunen bei der Versorgnung mit guter Kindertagesbetreuung unterstützen und schrittweise die Gebühren für Kinderbetreuung abschaffen. Ich hoffe, dass auch in Hessen das Geld vom Bund an die Städte und Gemeinden weitergegeben wird.

Mit dem Familienentlastungsgesetz erhöhen wir das Kindergeld in zwei Schritten (2019 und 2020) um 30 Euro pro Kind und Monat und erhöhen den Kinderfreibetrag um insgesamt 384 Euro. Gleichzeitig erhöhen wir den Grundfreibetrag bei der Einkommenssteuer und gleichen ab 2019 die sogenannte kalte Progression aus. Denn wenn steigende Preise und eine höhere Steuerklasse die Gehaltserhöhung auffressen, ist das ungerecht.

Für alle, die zur Miete wohnen:

Bezahlbarer Wohnraum für alle ist die soziale Frage unserer Zeit. Mit dem Mieterschutzgesetz wollen wir den Mietenanstieg bremsen und Verdrängung durch Luxussanierungen beenden. Mieterinnen und Mieter dürfen zukünftig den vorherigen Mietvertrag einsehen – das schafft Transparenz und erleichtert es ihnen gegen überzogene Mieterhöhungen vorzugehen. Wir schützen sie vor extremen Mietpreissteigerungen durch Modernisierungen und schieben dem gezielten „Herausmodernisieren“ mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro einen Riegel vor.

Gleichzeitig fördern wir unter anderem durch eine steuerliche Sonder-Abschreibung die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum. Dadurch fördern wir auch die Herstellung von Wohnraum in bereits bestehenden Gebäuden – wie zum Beispiel Gewerbeflächen oder das bislang ungenutzte Dachgeschoss. Darüber hinaus wollen wir noch weiter Verbesserungen voranbringen: eine verstärkte Förderung des sozialen Wohnungsbaus mit 5 Milliarden Euro in dieser Legislaturperiode, eine Erhöhung des Wohngeldes und die verbilligte Abgabe von bundeseigenen Grundstücken an die Kommunen für den Bau von preiswerten Mietwohnungen.

Für die eigenen vier Wände:

Mit dem Baukindergeld, das seit diesem Herbst beantragt werden kann, können Familien pro Kind und Jahr bis zu 1.200 Euro Zuschuss für den Kauf oder Bau ihrer eigenen Immobilie erhalten. Hierdurch unterstützen wir insbesondere junge Familien dabei, ihren Traum von den eigenen vier Wänden zu realisieren. Besonders freue ich mich darüber, dass der Bundestag das Baukindergeld nun auch für Genosschenschaftsanteile geöffnet hat.

Der Blick in die Zukunft zeigt:

Wir haben in wenigen Monaten schon viel erreicht. Aber es bleibt noch vieles zu tun: Mit der geplanten Änderung des Bildungs- und Teilhabepakets wollen wir im Rahmen des Familienstärkungsgesetzes einen weiteren Schritt gehen und die Chancen von Kindern aus Hartz IV-Familien und Familien mit geringen Einkommen verbessern.

Gleichzeitig wollen wir auch denjenigen unter die Arme greifen, die von ihrer Rente heute nicht leben können. Deswegen planen wir für 2019 die Einführung einer Grundrente. Wer lange gearbeitet hat, muss auch im Alter mehr haben, als diejenigen, die nicht gearbeitet haben.

Den Beschäftigten von heute wollen wir das Leben weiter erleichtern, indem wir die sachgrundlose Befristung stark einschränken und Weiterbildungen und Qualifizierungen mit der nationalen Weiterbildungsstrategie fördern. Gepaart mit einer Regelung zur Fachkräfteeinwanderung liefern wir damit auch Antworten auf den Fachkräftemangel.