Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration | 23.11.18

UN-Migrationspakt

Im Dezember wird der UN Migrationspakt angenommen – ein Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration. Bestimmte politische Kräfte in unserem Land haben eine bewusste Kampagne gegen den Migrationspakt gestartet, der viele Fehlinformationen enthält. Da mich in den letzten Wochen dazu einige Zuschriften erreicht haben, die auf falschen Informationen beruhen, möchte ich heute ein paar Worte dazu schreiben.

Zunächst einmal gilt: Der UN Migrationspakt ist kein geheimer Pakt. Alle Dokumente der Verhandlungen sind öffentlich einsehbar und Abgeordnete aller Parteien waren dazu eingeladen zum Beispiel nach New York, nach Genf oder in das Auswärtige Amt zu reisen, um an den Diskussionsrunden über die Verhandlung des UN Migrationspaktes teilzunehmen.

Worum geht es beim UN-Migrationspakt?
Weltweit finden Migrationsprozesse statt. Migrationsprozesse sind globale Realität. Der Pakt stellt die globale und gemeinsame Bewältigung von internationalen Fragen in den Vordergrund. Nach Angaben der Vereinten Nationen gibt es weltweit rund 258 Millionen Migrantinnen und Migranten – Tendenz steigend. Die Steuerung von Migrationsströmen ist eine der dringendsten Herausforderungen gemeinsamer internationaler Politik. Es geht darum zusammenzuarbeiten und dennoch die Interessen aller mit Kompromissen umzusetzen und irreguläre (auch undokumentierte) Migration zu vermeiden.

Wie ist der Globale Pakt aufgebaut und was steht drin?

Der Pakt formuliert 23 Ziele, an denen sich eine sichere, geordnete und reguläre Migration orientieren soll – mit drei Stoßrichtungen. Die teilnehmenden Staaten einigen sich darauf:

  1. zu verhindern, dass „Verzweiflung und schlechte Umweltbedingungen“ Menschen dazu veranlassen ihre Heimat zu verlassen;
  2. bei der Grenzsicherung zusammen zu arbeiten, um irreguläre Migration zu verhindern;
  3. dass die Menschen, die ein- und auswandern grundlegende Rechte haben.

Natürlich ist das ein großes Thema aber gerade weil der sogenannte UN Migrationspakt kein völkerrechtlicher Vertrag ist, wurde er im Plenum des Deutschen Bundestages bis vor kurzem kaum behandelt. Ich möchte ausdrücklich betonen, dass keiner der Punkte des Vertrages rechtlich bindend ist. Im Gegenteil, denn der Pakt betont gleich zu Beginn, dass die Souveränität der Staaten unangetastet bleiben wird und im Bereich der Migrationspolitik ausdrücklich souveräne Staaten bleiben werden. So heißt es im Pakt: „Der Globale Pakt bekräftigt das souveräne Recht der Staaten, ihre nationale Migrationspolitik selbst zu bestimmen.“. Der Pakt wird demnach auch keine direkten Kosten verursachen, da er nicht rechtsverbindlich ist. Weiter schafft der Pakt auch kein Menschenrecht auf Migration.

Was folgt nach der Annahme des Globalen Paktes?

Die breite Mehrheit der UN-Mitglieder – mehr als 180 Staaten – will dem Pakt am 10. / 11. Dezember in Marrakesch zustimmen, darunter auch Deutschland. Mit der Zustimmung wird zwischen den teilnehmenden Staaten ein Dialog beginnen und eine Plattform geschaffen werden, auf der man sich über die Fortschritte im Bereich der globalen, geordneten und regulären Migration austauschen wird.