Durch bessere Arbeitsbedingungen | 09.11.2018

Pflege stärken

In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen hat sich die Pflegesituation in den letzten Jahren zugespitzt. Viele Fachkräfte sind körperlich und seelisch überlastet. Oft können sie sich für ihre Patientinnen und Patienten aufgrund der hohen Arbeitsbelastung nicht die Zeit nehmen, die sie für erforderlich halten. Das Pflegepersonalstärkungsgesetz, das wir heute verabschiedet haben, ist deshalb ein wichtiger Schritt für bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege. Genügend Pflegefachkräfte, höhere Löhne und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind für eine zufriedenstellende Ausübung des Pflegeberufs und das Wohl der Patientinnen und Patienten unverzichtbar.

  1. Wir verbessern die Arbeitsbedingungen in der Pflege und gehen einen ersten Schritt hin zu mehr Personal: Künftig werden den Krankenhäusern die Kosten für das Pflegepersonal eins zu eins erstattet. Das gilt auch für Steigerungen bei Tariflöhnen. Damit sorgen wir dafür, dass Pflegerinnen und Pfleger besser bezahlt werden. Und wir schaffen die Voraussetzungen dafür, dass Krankenhäuser deutlich mehr Pflegekräfte einstellen.
  2. Wir stärken die Altenpflege: Die Krankenkassen finanzieren künftig 13.000 neue Stellen in stationären Pflegeeinrichtungen. Damit das nicht zu finanziellen Lasten der Pflegebedürftigen geht, stellen wir den Krankenkassen 640 Millionen Euro zur Verfügung. Außerdem verbessern wir die Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten und unterstützen die Pflegeeinrichtungen (mit bis zu 12.000 Euro je Einrichtung) bei der Anschaffung digitaler Ausrüstung. Damit auch in der Pflege die Chancen der Digitalisierung genutzt werden können.
  3. Wir verbessern die ambulante Pflege: endlich wird auch bei häuslicher Krankenpflege der Tariflohn von den Krankenkassen anerkannt und bezahlt. Das ist eine wichtige Verbesserung, die die SPD in den Verhandlungen durchsetzen konnte. Eine Bezahlung nach Tariflohn steigert auch die Attraktivität des Berufes.
  4. Wir unterstützen pflegende Angehörige und Pflegebedürftige: künftig werden Fahrtkosten für ambulante Behandlungen für pflegebedürftige und Patientinnen und Patienten mit Behinderung grundsätzlich genehmigt. Damit entfällt das langwierige Genehmigungsverfahren. Eine echte Erleichterung für die Betroffenen. Außerdem können pflegende Angehörige künftig nach ärztlicher Verordnung eine stationäre Reha in Anspruch nehmen. Die zu pflegende Person kann entweder in der Rehaklinik betreut werden oder die Krankenkasse muss für die Zeit des Aufenthalts eine Versorgung koordinieren. Wir rechnen damit, dass künftig mehr pflegende Angehörige die Möglichkeiten der Reha nutzen.