Nach Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses

Pressemitteilung | 19.09.2019

Bundestag muss gesetzlichen Rahmen schaffen.

„Ich finde es schade, dass der Bitte der Abgeordneten eine Entscheidung des Bundestages abzuwarten, nicht nachgekommen wurde.“. SPD-Bundestagsabgeordnete Dagmar Schmidt äußert sich enttäuscht über die heutige Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu vorgeburtlichen Bluttests auf Down Syndrom. „Das entlässt jedoch keinesfalls den Bundestag aus seiner Verantwortung zu dem Thema eine eigene Position zu finden. Ich bin froh, dass der G-BA nicht so weit gegangen ist, eine Reihenuntersuchung zu beschließen und somit einer vorgeburtlichen Selektion zumindest Grenzen setzt.“

Auf Initiative einer interfraktionellen Gruppe, zu der auch Dagmar Schmidt gehört, hatte der Bundestag im April diesen Jahres eine Orientierungsdebatte zur Übernahme der Kosten der Bluttests durch die gesetzlichen Krankenversicherungen geführt. Der Bundestag müsse nun dringend einen gesetzlichen Rahmen setzen, der werdende Eltern unterstützt und ihnen ein Recht auf Nichtwissen sichert. Die Beratung werdender Eltern vor und nach dem Test müsse verbessert werden und die behandelnden Ärztinnen und Ärzte besser ausgebildet werden. „Das Down Syndrom ist keine Krankheit, sondern gehört zur Vielfalt der Menschen. Wir brauchen eine Willkommenskultur für Menschen mit Down Syndrom oder anderen Besonderheiten und eine Unterstützung der Familien, die eine Entscheidung für das Kind einfach macht.“