Erhöhung in zwei Stufen

Mindestlohn

Am Mittwoch hat die Mindestlohnkommission ihren Bericht vorgelegt und einstimmig vorgeschlagen, den Mindestlohn in zwei Stufen zum 01. Januar 2019 auf 9,19 Euro und ein Jahr später auf 9,35 Euro zu erhöhen. Mit über 5 Prozent Zuwachs haben auch Beschäftigte mit niedrigen Löhnen teil an der guten Wirtschaftslage und Tarifentwicklung in Deutschland und sind vor Dumpinglöhnen geschützt. Der Mindestlohn setzt eine klare Grenze nach unten. Doch es bleibt dabei: Mindestlohn heißt noch nicht guter Lohn. Langfristig ist das Ziel, dass alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer möglichst flächendeckend von Tarifverträgen profitieren. Nur eine breite Tarifbindung sichert gute und faire Löhne für alle Beschäftigten. Und von einer guten Lohnentwicklung profitiert auch die Rente. Aber der Mindestlohn muss kontrolliert werden. Die Mindestlohnkommission hat in ihrem Bericht deutlich gemacht, dass der Mindestlohn in einer erheblichen Anzahl von Fällen umgangen wird und Beschäftigte nicht den ihnen zustehenden Lohn bekommen. Die Kontrolle der Umsetzung des Mindestlohngesetzes durch den Zoll muss effektiver werden, indem der Zoll insbesondere durch mehr Personal gestärkt wird. Aber auch die gesetzlichen Dokumentationspflichten sind für effektive Kontrollen unerlässlich. Die Bundesregierung kann den vorgestellten Beschluss der Mindestlohnkommission nun durch eine Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrats verbindliche machen. Inhaltlich kann sie jedoch nicht vom Vorschlag der Mindestlohnkommission abweichen. Die neue Verordnung zur Höhe des Mindestlohns soll im Herbst vom Kabinett beschlossen werden und am 01. Januar 2019 in Kraft treten.