Änderungen ab 01.08.2020

Aufstiegs-BaföG

Nachdem wir im letzten Sommer das Bafög für Studierende, Schülerinnen und Schüler reformiert haben, gehen wir nun den nächsten Schritt und reformieren zum 01.08.2020 auch das Aufstiegs-Bafög. Damit machen wir einen wichtigen Schritt, um die berufliche Weiterbildung noch attraktiver zu gestalten und die Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung voranzubringen. Das Aufstiegs-Bafög richtet sich an Menschen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung, die beruflich aufsteigen wollen, um beispielsweise eine Meisterausbildung an ihre Grundqualifikation anzuschließen. Die Anhebung der staatlichen Zuschüsse während der Fortbildung für Maßnahmen- und Prüfungsgebühren ist ein wichtiger Schritt, um Hürden zur Aufnahme einer Weiterbildungsmaßnahme abzubauen und der Gebührenfreiheit in der beruflichen Bildung einen Schritt näher zu kommen. Wer eine Fortbildung in Vollzeit absolviert und in der Zeit kein eigenes Einkommen hat, wird heute schon über den sogenannten Unterhaltsbeitrag unterstützt. Dieser musste bisher zur Hälfte zurückgezahlt werden, das haben wir geändert. Der einkommensabhängige Unterhaltsbeitrag muss zukünftig nicht mehr – auch nicht anteilig – zurückgezahlt werden. Das war uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten besonders wichtig. Damit entlasten wir insbesondere Frauen, die häufiger eine Aufstiegsfortbildung in Vollzeit absolvieren.
Das gilt besonders für die sozialen Berufe. Die staatlich anerkannte Erzieherin ist auf Platz 1 der durch das Aufstiegs-BAföG geförderten Berufe. Das liegt unter anderem daran, dass die Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher in jedem Bundesland anders geregelt ist. In Hessen zum Beispiel erfolgen zunächst zwei Jahre schulische Ausbildung und ein abschließendes praktisches Anerkennungsjahr – wobei nur das Anerkennungsjahr vergütet wird. Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten steht fest: Das wollen wir ändern. Unser Ziel ist es bundesweit die sogenannte vergütete praxisintegrierte Ausbildung einzuführen. Dabei wechseln sich Theoriephasen und Praxisteile unmittelbar ab und die Ausbildung wird – wie in dualen Ausbildungen üblich – vergütet. Um diesem Ziel einen Schritt näher zu kommen, haben wir durchgesetzt, dass nun eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe bis 2023 die bundesweite Einführung prüft.