Gesetz verabschiedet | 17.01.2020

Wohnungs­losen­statistik

Wohnungslosigkeit gehört zu den bedrückendsten Formen von Armut. Sie führt nicht nur zu sozialer Ausgrenzung, sondern bringt die betroffenen Menschen in eine extrem kritische Lage. Wir müssen daher wirksam gegen Wohnungslosigkeit vorgehen. Bund, Länder und Kommunen sind hier gleichermaßen gefordert. Allerdings stehen bislang keine belastbaren Daten und Statistiken darüber zur Verfügung, wie viele Menschen tatsächlich von Wohnungslosigkeit betroffen sind. Das soll sich ändern. Deshalb haben wir heute die Einführung einer Wohnungslosenstatistik beschlossen. Damit kommen wir einer langjährigen Forderung sozialpolitischer Verbände, wie zum Beispiel des Caritasverbandes in meinem Wahlkreis, und der Länder nach. Mit einem Änderungsantrag haben wir die Anregung der Ausschussanhörung aufgenommen, die Statistik mittelfristig – soweit möglich – auf eine breitere Datengrundlage zu stellen. Mit der Einführung schaffen wir erstmals eine solide Datengrundlage zur Wohnungslosigkeit in Deutschland. Eine aussagefähige Statistik soll dazu beitragen, vor Ort passende Maßnahmen und Präventionsprogramme zur Vermeidung und Bewältigung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit auf den Weg bringen zu können.