Rede im Bundestag 21.02.2019

Rede zum Brexit-Übergangsgesetz

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer!

Normalerweise freue ich mich auf das Inkrafttreten unserer Gesetze. In diesem Fall hoffe ich aber, dass dieses Gesetz nicht in Kraft treten wird.

Im Moment erleben wir am Beispiel des Brexits, was Populismus, was verantwortungslose Politik anrichtet. Mit Angstmacherei, mit Lügen, mit Falschinformationen wurde eine Kampagne für den Brexit in Gang gesetzt, die ihresgleichen in der demokratischen Welt sucht:

Angst vor angeblicher Masseneinwanderung aus der Türkei, Fantasiezahlen über eingesparte Pfund, die natürlich nach dem Brexit alle direkt in das britische Gesundheitssystem fließen werden – wir werden das beobachten.

Und eine Facebook-Anzeigenkampagne, die in der Behauptung gipfelte, die EU verbiete Teekessel, um die britische Teekultur auszurotten; Populisten, verantwortungslose Politikerinnen und Politiker, die keine Ahnung davon hatten und haben, wie sie mit dem Brexit und den damit verbundenen Fragen und Herausforderungen umgehen sollen.

Vieles weiß man noch nicht. Keiner kann genau vorhersagen, wie sich der Brexit genau auswirken wird, weder für die Britinnen und Briten noch für die Europäerinnen und Europäer.

Die Anhörung hat zumindest für die Arbeitsmarktlage bei uns Entwarnung gegeben. Unser Arbeitsmarkt ist ziemlich resistent gegenüber konjunkturellen Schwankungen. Im Zweifel hat unser Sozialstaat Instrumente wie das Kurzarbeitergeld parat.

Aber, wie gesagt, genau wissen wir noch nicht, was auf uns zukommt. Auf das, was wir aber schon wissen, müssen wir uns gut vorbereiten und Vorkehrungen im Sinne der Menschen treffen, und das tun wir mit diesem Gesetz.

Es geht vor allem um Vertrauensschutz für diejenigen, die bei ihrer Lebensplanung noch davon ausgegangen sind, dass Großbritannien ein Teil Europas ist. Wir regeln in unserem Gesetz die Fragen der Rentenversicherung, zum Beispiel die Anerkennung von Rentenzeiten oder den Export von Renten nach Großbritannien.

Wir regeln für die Gesundheitsversorgung, dass dann, wenn die gesetzliche Krankenversicherung und der britische Gesundheitsdienst nicht wie bisher direkt miteinander abrechnen können, zumindest eine Kostenerstattung in Anspruch genommen werden kann. Wir regeln, dass Arbeitszeiten, die in Großbritannien geleistet wurden, in der Arbeitslosenversicherung weiter berücksichtigt werden und dass das BAföG weiter gezahlt wird.

Zwei Beispiele:

Herr Müller hat 30 Jahre in Großbritannien gearbeitet, und seit 10 Jahren arbeitet er wieder in Deutschland. Ohne Brexit bekäme er eine britische Rente und eine deutsche Rente. Für die Frage, ob er langjährig versichert ist, würden beide Rentenzeiten zusammengerechnet. Ohne Gesetz wäre das sehr unsicher. Mit Gesetz geben wir ihm die Sicherheit, dass die Rentenzeiten zusammengerechnet werden.

Frau Miller ist nicht mehr die Jüngste. Sie hat sich vor vielen Jahren in den britischen Mann James verliebt. Sie sind nach London gezogen. Sie war Hausfrau und Mutter und ist über den britischen Gesundheitsdienst versichert gewesen. Nach dem Brexit stirbt ihr Mann; sie kehrt zurück nach Deutschland. Wir ermöglichen ihr, auch wenn sie schon etwas älter ist, den Zugang in die gesetzliche Krankenversicherung. Auch das regeln wir mit unserem Gesetz.

Junge Menschen, die in Großbritannien studieren, können sich weiter auf die Unterstützung durch das BAföG verlassen. Auch das ist ein wichtiger Punkt.

An all diesen Beispielen kann man erkennen, wie weit auch das soziale Europa mittlerweile zusammengewachsen ist, wie positiv sich die Koordinierung der sozialen Sicherungssysteme auf Leben, Lernen und Arbeiten in Europa auswirken. Wir brauchen aber mehr.

Wir brauchen eine verbindliche Sozialagenda, wie Katarina Barley sie gefordert hat, mit einem Rahmen für armutsfeste Mindestlöhne und mit Mindeststandards für nationale Grundsicherungssysteme.
Um es mit den Worten von Jürgen Klopp zu sagen: „Die EU ist nicht perfekt, aber es ist die beste Idee, die wir hatten.“