Gesetz eingebracht | 18.10.2019

Paket­boten schützen

Dieses Jahr werden insgesamt rund 3,7 Milliarden Paketsendungen erwartet, die von Paketbotinnen und Paketboten in ganz Deutschland ausgefahren werden. Wir alle freuen uns, wenn die Paketbotin oder der Paketbote klingelt – mit der erwarteten Online-Bestellung, mit einer Geburtstagsüberraschung oder dem Weihnachtsgeschenk. Das ist OK, aber der Preiskampf der Lieferunternehmen darf nicht auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden – und auch nicht zu Lasten der Unternehmen gehen, die sich an die Regeln halten. Aus diesen und aus vielen anderen guten Gründen ist es inakzeptabel, wenn schwarzgearbeitet wird oder Sozialversicherungsbeiträge schlicht und ergreifend hinterzogen werden und die Vergabe von Aufträgen an Subunternehmern genau dazu genutzt wird. Dies haben zuletzt Kontrollen des Zolls gezeigt. Es ist gut, dass das Bundeskabinett nun auf Drängen der SPD-Bundestagsfraktion und auf Initiative von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil das Paketboten-Schutz-Gesetz auf den Weg gebracht hat. Wir haben es gestern in erster Lesung im Bundestag beraten.

Die großen Paketdienste müssen die Verantwortung für alle Beschäftigten in ihrer Branche übernehmen. Das Aushebeln von Beschäftigtenrechten akzeptieren wir nicht. Deswegen werden wir die Unternehmen stärker in die Pflicht nehmen und die Nachunternehmerhaftung in dieser Branche einführen. Wie bereits im Baugewerbe, werden zukünftig diejenigen, die Aufträge an andere Unternehmen weitergeben, dafür verantwortlich, dass anständige Arbeitsbedingungen herrschen und Sozialabgaben korrekt gezahlt werden. Sie können ihre Hände nicht mehr in Unschuld waschen, indem sie auf den Subunternehmer zeigen. Begeht ein Subunternehmen also zukünftig Sozialversicherungsbetrug, ist der Paketdienstleister haftbar, der das Subunternehmen beauftragt hat. Damit wollen wir sicherstellen, dass Sozialversicherungsbeiträge für alle in der Branche beschäftigten Paketbotinnen und Paketboten gezahlt werden.