Meine Position

Organspende

Die Zahlen der Organspenden sind seit 2010 rückläufig. Viele Menschen in Deutschland besitzen keinen Organspendeausweis oder haben ihren Willen anderweitig schriftlich festgehalten. Im vergangenen Jahr sank die Zahl der Spenden auf einen Tiefpunkt. Gleichzeitig warten mehr als 10.000 Menschen auf ein Spenderorgan. Für viele von ihnen geht es um Leben und Tod. Deswegen hat sich der Bundestag mit einer Neuregelung der Organspende befasst. Bei einem so emotionalen und gesellschaftlich weitreichenden Thema wird der Fraktionszwang aufgehoben. Nach einer ersten Orientierungsdebatte im November 2018 haben wir gestern im Bundestag verschiedene Gesetzesentwürfe besprochen. Ich habe mich dazu entschieden der doppelten Widerspruchslösung zuzustimmen.

Bisher gilt in Deutschland die sogenannte Entscheidungslösung, d.h. jede und jeder entscheidet zu Lebzeiten, ob sie oder er sich für oder gegen eine Organspende im Falle eines möglichen Hirntodes entscheiden. Festgehalten wird diese Entscheidung in der Regel auf einem Organspendeausweis. Auf diesem Ausweis kann festgelegt werden, ob man generell einer Organentnahme zustimmt, ob man nur für einzelne Organe zustimmt oder ob man diese generell ablehnt. Die Entscheidungslösung stellt meines Erachtens keine überzeugende Antwort auf die derzeit bestehenden Probleme bei der Organspende dar.

Dem entgegen steht die Widerspruchslösung, die zum Beispiel in Spanien oder Frankreich gilt. Die Widerspruchslösung dreht die Entscheidungsfindung um. Die Zustimmung der Patientin oder des Patienten wird angenommen, außer sie oder er hat zu Lebzeiten einer Organspende widersprochen. Bei der Widerspruchslösung muss also nicht mehr aktiv die Entscheidung für eine Organspende eingeholt werden, sondern Ärztinnen und Ärzte müssen prüfen, ob die Entscheidung gegen eine Organspende vorliegt. Bei einer sogenannten doppelten oder erweiterten Widerspruchslösung werden die Angehörigen in die Entscheidung mit eingebunden.

Ich habe mich dazu entschieden für die doppelte Widerspruchslösung zu stimmen. Wer nicht zu Lebzeiten widerspricht, gilt grundsätzlich als Spenderin oder Spender – dies gilt nicht für diejenigen, die nicht in der Lage sind, Wesen, Bedeutung und Tragweite einer solchen Spende zu erkennen. Der Gesetzesvorschlag sieht außerdem vor, dass die Bevölkerung umfassend aufgeklärt und befragt wird – von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und die Krankenversicherungen. Es wird ein Register eingerichtet, in dem die Erklärungen zur Organ- und Gewebespende gespeichert werden können. Damit eine Erklärung jederzeit widerrufen oder geändert werden kann, ist das Register durchgehend verfügbar.

Liegt im Register keine Eintragung vor, werden die nächsten Angehörigen ausschließlich dazu befragt, ob ihnen ein schriftlicher Widerspruch vorliegt bzw. bekannt ist. Damit werden die nächsten Angehörigen entlastet, denen nicht wie bisher zugemutet wird, in einer belastenden Situation eine derart schwere Entscheidung zu treffen. Außerdem werden die Ärzte entlastet, die nicht weiter nachforschen müssen.

Mit der Änderung des Transplantationsgesetzes, das seit 01. April 2019 gilt, haben wir zudem die Arbeit der Transplantationsbeauftragten in Krankenhäusern verbessert. Sie erhalten Zugang zu Informationen auch aus der Intensivstation und können so besser auf potenzielle Organspenden reagieren und die notwendigen Gespräche führen. Ferner gelten nun verbindliche Freistellungsregelungen für die Transplantationsbeauftragten. Das entlastet sie in ihrer Arbeit. Außerdem haben wir mit dieser Gesetzesänderung sichergestellt, dass Entnahmekrankenhäuser besser für ihre Leistungen vergütet werden. Auch damit wollen wir sicherstellen, dass den Menschen, die dringend auf ein Organ warten, schnell geholfen werden kann.