Impfung verpflichten | 18.10.2019

Masern zurück­drängen

Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten der Menschheit. Im Jahr 2018 kam es weltweit zu einer Verdoppelung der Masernfälle. Obwohl gut verträgliche und hochwirksame Impfstoffe zur Verfügung stehen, meldete das Robert-Koch-Institut bis Ende Mai bereits 420 Masernfälle in Deutschland in 2019. Eine immer größer werdende Anzahl von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen nicht durch eine Impfung geschützt. Eine Nichtimpfung bedeutet aber nicht nur eine Gefahr für den Menschen, der sich dagegen entscheidet, sondern auch ein Risiko für andere Personen, die z.B. aufgrund ihres Alters oder besonderer gesundheitlicher Einschränkungen nicht geimpft werden können. Um die Anzahl der Masernfälle langfristig zu reduzieren, hat der Bundestag diese Woche einen Gesetzentwurf für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention beraten.

Kinder und Beschäftigte in Kitas und Schulen, Personal in medizinischen Einrichtungen sowie Bewohnerinnen, Bewohner und Beschäftigte in Gemeinschaftseinrichtungen müssen geimpft sein. Darunter fallen Asylbewerberheime und Flüchtlingsunterkünfte ebenso wie Ferienlager. Die Impfung beziehungsweise Immunität kann durch den Impfausweis oder ein Attest vom Arzt nachgewiesen werden. Wer einen ärztlichen Nachweis vorlegen kann, dass eine Impfung aus gesundheitlichen Gründen nicht ratsam ist, ist von der Impfpflicht ausgenommen. Wer mit Wirkung zum 01. März 2020 gegen die Impfpflicht verstößt, dem droht ein Bußgeld.