Kohleausstieg

Bei großen gesellschaftlichen Fragen ist es wichtig viele verschiedene Interessen zu beleuchten und unter einen Hut zu bekommen. Wir haben uns nachhaltig dafür eingesetzt mit allen Beteiligten gemeinsam über den Kohleausstieg und den Strukturwandel zu sprechen. Durch die Einsetzung der Strukturwandelkommission ist es uns gelungen einen wichtigen Beitrag zur Einhaltung der Klimaschutzziele zu leisten. Gleichzeitig haben wir dafür gesorgt, dass betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Perspektive eröffnet wird und die Versorgungssicherheit gewährleistet ist. Der Strukturwandel kann nur gelingen, wenn die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, ihre Familien und ihre Heimatregionen eine gute Zukunftsperspektive haben. Die Kohlekommission hat ihre Vorschläge dazu nun vorgelegt und zeigt wie gut es ist Betroffene zu Beteiligten zu machen. Damit sind der Kohleausstieg und die Energiewende aber noch lange nicht abgehakt. Der Vorschlag der Kommission muss nun umgesetzt werden. Wichtig ist uns, dass wir die Menschen in den Braunkohlerevieren dabei die ganze Zeit begleiten, die einzelnen Schritte erklären und diskutieren und mit ihnen über ihre Zukunft sprechen.

Am Donnerstag haben wir im Bundestag in der ersten Lesung das Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus beraten. Mit diesem Gesetz soll das Gelingen der Energiewende sichergestellt werden. Die Stromleitungen in Deutschland müssen schneller ausgebaut werden als in der Vergangenheit, um die Ziele des Koalitionsvertrags umsetzen zu können. In Deutschland sind insbesondere Hoch- und Höchstspannungsleitungen erforderlich, um den Strom von Windkraftparks im Norden zu den Verbrauchszentren im Süden zu leiten. Nur dann können wir die Ausbauziele bei den regenerativen Energien erreichen. Darum sollen die Verfahren für Planung und Genehmigung für den Neubau, die Optimierung und Verstärkung von Stromleitungen, insbesondere für den Transport von Nord- nach Süddeutschland, beschleunigt werden.

Wir als SPD wollen sicherstellen, dass die Öffentlichkeit weiterhin frühzeitig und umfassend beteiligt wird und zwar während des gesamten Prozesses. Von der Netzentwicklungsplanung bis zur Planfeststellung. Inhaltliche Kriterien beim Stromleitungsausbau, die dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger, zum Beispiel hinsichtlich magnetischer und elektrischer Felder dienen, bleiben erhalten. Gleichzeitig werden entschädigungsrechtliche Regelungen bundesweit vereinheitlicht, um vom Netzausbau betroffene Grundstücksbesitzerinnen und –besitzer zu entschädigen.

Nur mit effizienten und modernen regionalen Verteil- und überregionalen Übertragungsnetzen lässt sich das Ziel der Koalition, 65% Anteil an erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung bis 2030, erreichen.

 

Stand: 01.02.2019