Gesetz verabschiedet | 17.01.2020

Kinder besser schützen

Mit einem heute beschlossenen Gesetz stärken wir Ermittlungsbehörden im Kampf gegen sexuellen Mißbrauch von Kindern im Internet. Das Ansprechen von Kindern im Internet mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte ist seit dem Jahre 2004 als sogenanntes Cybergrooming strafbar. Tritt ein Täter allerdings nur vermeintlich in Kontakt mit einem Kind, kommuniziert aber eigentlich mit Erwachsenen (z.B. Eltern, Ermittlerinenn oder Ermittlern) so ist dies bisher nicht strafbar. Mit dem heutigen Beschluss haben wir dies geändert und so Ermittlungsbehörden im Vorgehen gegen Cybergrooming gestärkt. Außerdem haben wir die Handlungsmöglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden im Rahmen der Ermittlungen wegen des Verdachts der Kinderpornographie erweitert. Die einschlägigen Foren verlangen von den Nutzern zumeist, dass diese bei der erstmaligen Registrierung und dann in regelmäßigen Abständen als „Vertrauensbeweis“ selbst kinderpornographisches Material zur Verfügung stellen. Den Ermittlungsbehörden ist nach geltendem Recht der Zugang zu diesen Foren daher erheblich erschwert. Die neue Regelung soll den Strafverfolgungsbehörden daher unter engen Voraussetzungen erlauben, kinderpornographische Schriften künstlich (computergeneriert) herzustellen und für Ermittlungen zu verwenden. Die Nutzung von echten Bildern bleibt selbstverständlich verboten. Diese dürfen auch nicht zur Herstellung der künstlichen Bilder verwendet werden.