Gesetz verabschiedet | 19.06.2020

Gegen Hass und Hetze im Netz

Der größte Teil der Hetze im Internet kommt von Rechtsextremisten und Rassisten, die Menschen einschüchtern und Angst verbreiten. Mehr als drei Viertel aller von der Polizei registrierten Hasskommentare sind rechtsextremistisch. Im Schnitt kommt es jeden Tag zu zwei rechtsextremistischen Gewalttaten in unserem Land. Das gesellschaftliche und politische Klima hat sich grundlegend verändert. Rassismus und Rechtsextremismus führen zu Hass. Hass führt zu Bedrohungen und diese Bedrohungen führen zu Gewalt. Wir Demokratinnen und Demokraten tragen die Verantwortung, Hass und Gewalt zu stoppen. Mit einem gestern verabschiedeten Gesetz wollen wir Hetze und Bedrohung im Netz härter und effektiver bekämpfen. Dafür haben wir das Strafrecht verschärft. Und schützen insbesondere Kinder und Frauen, denn sie sind am häufigsten Opfer von Bedrohungen, Hass oder sexualisierter Gewalt im Netz.

Wer anderen mit Mord oder Vergewaltigung droht, soll künftig bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe erhalten – statt wie bisher bis zu einem Jahr. Wir schützen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker vor Diffamierungen und Anfeindungen. Laute, aggressive Beleidigungen im Netz sollen künftig mit bis zu zwei Jahren statt bis zu einem Jahr Haft bestraft werden können. Zusätzlich werden antisemitische Motive in Zukunft ausdrücklich strafverschärfend wirken. Gleichzeitig sollen die Plattformen künftig nicht mehr nur löschen, sondern bestimmte strafbare Postings wie Volksverhetzungen, Mord – und Vergewaltigungsdrohungen sowie Neonazi-Propaganda dem Bundeskriminalamt melden. Durch das BKA werden die Hinweise an die zuständigen Staatsanwaltschaften weitergeleitet. Hass-Straftaten sollen konsequent vor Gericht gebracht werden können.

Dieser Hass, der sich im Netz Bahn bricht, zielt besonders auf Frauen und dabei besonders häufig auf Frauen mit Migrationshintergrund ab. Rassismus und Frauenhass liegen oft nahe beieinander. Die erheblichen Strafverschärfungen bei Beleidigungen und Bedrohungen, die wir vorgeschlagen haben, sollen Frauen vor dieser Hetze besser schützen. Wenn Frauen mit Vergewaltigungsphantasien bedroht werden, müssen die sozialen Netzwerke Hinweise künftig ebenfalls an das BKA melden, denn diese Fälle müssen vors Gericht. Um auch Kinder besser zu schützen und sexualisierter Gewalt an Kindern wirksamer entgegenzutreten, gilt diese Meldepflicht auch für die Verbreitung von Kinderpornografie.

Unsere Demokratie gerät in Gefahr, wenn sich Ehrenamtliche aufgrund von Drohungen und Hetze aus Vereinen, Initiativen oder der örtlichen Politik zurückziehen. Anfeindungen und Einschüchterungsversuche sind für viele Engagierte trauriger Alltag geworden. Das dürfen wir nicht länger hinnehmen. Aus diesem Grund sind wichtige Änderungen im Melderecht im Gesetzentwurf aufgenommen worden. Es kann nicht sein, dass private Adressen von Kommunalpolitikerinnen, Kommunalpolitikern und gesellschaftlich Engagierten gezielt im Netz veröffentlicht werden können. Wir wollen es gefährdeten Personen zukünftig leichter machen sich vor der Weitergabe ihrer Adressen zu schützen.