Gesetz verabschiedet | 19.06.2020

Für unseren Wirtschaftsstandort

Wenn außereuropäische Investorinnen und Investoren deutsche Unternehmen übernehmen, kann das negative Auswirkungen auf unseren Wirtschaftsstandort haben. Insbesondere der Abfluss sensibler Technologien und eine Stärkung unter anderem chinesischer Einflussnahme können dabei problematisch sein. Mit einem gestern verabschiedeten Gesetz wird der Verkauf von Unternehmen an außereuropäische Erwerber zukünftig mit neuen und deutlich strengeren Maßstäben durch das Bundeswirtschaftsministerium geprüft. Nicht zuletzt die Diskussionen um geplante chinesische Beteiligungen am Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz oder der Erwerb des Roboterherstellers Kuka durch chinesische Investorinnen und Investoren hat die Notwendigkeit einer Investitionsprüfung stärker in den öffentlichen Fokus gerückt.

Bei der Novellierung des Prüfverfahrens, das wir gestern verabschiedet haben, geht es darum, zukünftig kritische Unternehmenserwerbe „vorausschauender“ prüfen zu können mit dem Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen und europäischen Wirtschaft nachhaltig zu sichern und sie vor einem Ausverkauf zu bewahren. Da in letzter Zeit vermehrt auch andere EU-Mitgliedstaaten entsprechende Prüfverfahren eingeführt haben, rücken nun auch die europäischen Auswirkungen von Unternehmensübernahmen stärker in den Fokus der Prüfung.