Einwanderungsgesetz verabschiedet | 07.06.2019

Für mehr Fachkräfte

Der Bundestag hat heute das Fachkräfteeinwanderungsgesetz verabschiedet. In vielen Branchen und Regionen erleben wir Vollbeschäftigung. Schon jetzt haben wir 1,2 Millionen offene Stellen – Tendenz steigend. Deutschlands künftiger wirtschaftlicher Erfolg und unsere soziale Sicherheit hängen wesentlich davon ab, dass wir genug Fachkräfte haben. Deswegen stärken wir mit einer Vielzahl an Maßnahmen die Chancen deutscher Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Wir sorgen für mehr Qualifizierung und Weiterbildung inländischer Fachkräfte mit dem Qualifizierungschancengesetz, das seit 01.01.2019 gilt. Mit dem Teilhabechancengesetz und dem Sozialen Arbeitsmarkt unterstützen wir diejenigen, die schon lange arbeitslos sind. Indem wir bessere Betreuungsmöglichkeiten für Kinder schaffen – zum Beispiel mit dem letztes Jahr verabschiedeten Gute-Kita-Gesetz oder dem geplanten Ausbau der Ganztagsbetreuung in Grundschulen – unterstützen wir diejenigen, die Familie und Beruf besser vereinbaren wollen. Und stärken damit insbesondere Frauen, die oft gut ausgebildet sind und mehr arbeiten wollen, aber immer noch einen Großteil der Familienarbeit leisten. Mit der Brückenteilzeit haben wir letztes Jahr das Recht auf eine befristete Teilzeit eingeführt. Langfristig ist unsere Wirtschaft aber auf weitere Fachkräfte angewiesen.

Deswegen ist es wichtig, dass wir ausländischen Fachkräften, die schon hier leben, bessere Chancen auf dem deutschen Arbeitsmarkt bieten. Wer eine zur deutschen Ausbildung gleichwertige Qualifizierung vorweisen kann und ein konkretes Arbeitsplatzangebot hat, erhält die Möglichkeit langfristig in Deutschland zu bleiben. Wir wollen, dass gut qualifizierte Flüchtlinge, die hier arbeiten wollen und sich einbringen können, nicht abgeschoben werden. Uns ist wichtig, dass wir erst vor Ort nach Fachkräften suchen, bevor wir mit großem Aufwand ausländische Fachkräfte anwerben. Für die Fälle, in denen vor Ort keine Fachkraft zu finden ist, brauchen wir klare Regeln für den Zugang ausländischer Fachkräfte auf den deutschen Arbeitsmarkt. Dafür brauchen wir ein modernes Einwanderungsgesetz mit klaren und verlässlichen Regeln. Es ist gut, dass der Bundestag gestern endlich über das Fachkräfteeinwanderungsgesetz beraten hat. Damit wollen wir die Einwanderung von Fachkräften nach unserem Bedarf regeln.

Mit dem Gesetz wird ein einheitlicher Fachkräftebegriff geschaffen, der nicht nur Fachkräfte mit akademischer Ausbildung umfasst, sondern auch solche mit qualifizierter Berufsausbildung. Anders als bisher dürfen Fachkräfte mit beruflicher Qualifikation nicht mehr nur in bestimmten Berufen mit Engpässen sondern in allen Berufen, zu der sie ihre Qualifikation befähigt, arbeiten. Zudem wird die Vorrangprüfung für Fachkräfte abgeschafft. Damit muss nicht mehr vor jeder Einstellung einer Fachkraft aus einem Drittstaat festgestellt werden, ob inländisch Bewerberinnen oder Bewerber zur Verfügung stehen. Fachkräfte mit Berufsausbildung können bis zu sechs Monate zur Arbeitsplatzssuche nach Deutschland kommen. Auch die Suche nach einem Ausbildungsplatz soll unter bestimmten Voraussetzungen künftig bis zu sechs Monate möglich sein. In beiden Fällen ist allerdings eine vollständige eigenständige Lebensunterhaltssicherung notwendig. Darüber hinaus werden auch bessere Perspektiven auf einen unbefristeten Aufenthalt für Fachkräfte geschaffen.

Um Hürden bei der Anerkennung von Fachkräften abzubauen, sollen Qualifizierungsmaßnahmen in Deutschland effizienter und einfacher gestaltet werden. Zum Beispiel soll der Aufenthalt zur Nachqualifzierung und Anerkennung einer im Ausland erworbenen Qualifikation mit bereits paralleler Beschäftigung im angestrebten Beruf möglich sein, wenn zur Anerkennung der Qualifikation nur geringe, insbesondere berufspraktische Teile fehlen.