Für längeres Kurzarbeitergeld

Der Arbeitsmarkt steht nach wie vor stark unter Druck. Wir haben mit dem vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld dafür gesorgt, dass Arbeitsplätze gesichert und Unternehmen gestärkt wurden. Mit der jetzigen Verlängerung zur Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes von 12 auf 24 Monate stehen wir weiter für unseren Grundsatz ein: Wir werden nicht jeden Arbeitsplatz retten können, aber wir werden um jeden kämpfen! Zudem legen wir den Grundstein für die Zeit nach der Pandemie. Wir setzen Anreize zur Weiterbildung – Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber erhalten eine Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bis Ende 2021 in Höhe von 100 Prozent, wenn sie ihren Beschäftigten berufliche Weiterbildung ermöglichen. Zudem haben wir mit einem Änderungsantrag eine Regelung für die Menschen geschaffen, die trotz einer kollektivrechtlichen Vereinbarung zur Beschäftigungssicherung mit vorübergehender Verkürzung der Arbeitszeit und infolgedessen vermindertem Arbeitsentgelt arbeitslos werden. Die Regelung gewährleistet, dass diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keine Nachteile bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes haben. Damit geben wir allen Zuversicht und Planungssicherheit und eröffnen eine Perspektive für die Zeit nach Corona.