Bevölkerungsschutzgesetz

Für den Gesund­heits­sektor

Die Beschäftigten in der Altenpflege sind derzeit besonderen Belastungen ausgesetzt – Infektionen im Seniorenheim stellen eine besondere Herausforderung dar, Besuchsbeschränkungen treffen die Bewohnerinnen und Bewohner besonders hart. Mit einer Sonderzahlung in Höhe von 1.000 Euro bedanken wir uns bei allen, die in der Altenpflege beschäftigt sind. Jetzt ist auch die hessische Landesregierung gefragt – denn Länder und Arbeitgeber können auf bis zu 1.500€ aufstocken. Klar ist: wir brauchen langfristig gute Arbeitsbedingungen in der Pflege. Die SPD-Fraktion hat dazu bereits im September 2019 ein Positionspapier verabschiedet (hier als PDF). Denn wer zu normalen Zeiten schon bis zur Belastungsgrenze gespannt ist, kann in Krisenzeiten nicht zu Hochleistung auffahren. Außerdem haben wir mit dem Bevölkerungsschutzgesetz gestern weitere Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und die Auswirkungen auf das Gesundheitswesen zu bewältigen. Die gesetzlichen Krankenversicherungen müssen die Kosten für einen Corona-Test bzw. eine Test auf Immunität übernehmen – so stellen wir sicher, dass die Kassen die Tests auch dann zahlen, wenn keine Corona-Symptome vorhanden sind.