Gesetz verabschiedet | 07.11.2019

Digitales-Versorgungs-Gesetz

Digitalisierung und innovativen Versorgungsstrukturen können die Gesundheitsversorgung weiter verbessern. Schon heute nutzen viele Patientinnen und Patienten Gesundheits-Apps, die sie daran erinnern, Arzneimittel regelmäßig einzunehmen oder die z.B. Blutzuckerwerte dokumentieren. Das Digitale-Versorgungs-Gesetz, das wir diese Woche verabschiedet haben, ermöglicht, dass Ärztinnen und Ärzte Apps, die einen tatsächlichen Nutzen für Patientinnen und Patienten haben, künftig als Kassenleistung verschreiben zu können. Dies bedeutet beispielsweise, dass Patientinnen und Patienten nun für kleinere Untersuchungen nicht länger in die Praxis müssen, sondern diese mit Hilfe der App vom heimischen Küchentisch aus machen können.

Denn wir schaffen mit dem Gesetz die Voraussetzungen, damit die digitale Infrastruktur für den Gesundheitsbereich, die Telematikinfrastruktur (TI), weiter wachsen kann. Weitere Leistungserbringer wie Apotheken, Krankenhäuser oder auch Physiotherapiepraxen werden an diese Infrastruktur angeschlossen, die eine sichere Datenautobahn zum Austausch von Behandlungsdaten ist. So ermöglichen wir den Patientinnen und Patienten, dass sie ihre Medikamente über die Apps direkt bei den Apotheken bestellen können ohne persönlich hinzufahren zu müssen oder dass die behandelten Ärztinnen und Ärzte Zugriff auf die Daten der Apps haben, diese aus der Ferne auswerten können und so lange Anfahrtszeiten für die Betroffenen entfallen.

Auch der Datenschutz spielt nach wie vor eine wichtige Rolle. Patientendaten werden schon heute gesammelt und in anonymisierter Form auch zu Forschungszwecken genutzt. Das dient der Weiterentwicklung und der Verbesserung der Versorgung aller. Es geht dabei jedoch nur um Leistungsdaten wie beispielsweise Krankenhausabrechnungen und eben nicht um Behandlungsdaten wie beispielsweise Röntgenbilder. Bedenken zum Schutz der sensiblen Gesundheitsdaten nehmen wir sehr ernst. Wir haben sie deshalb mit einem Änderungsantrag ausgeräumt. In einem staatlichen Forschungsdatenzentrum werden nun schneller und umfangreicher pseudonymisierte Abrechnungsdaten zusammengeführt und ausschließlich für die medizinische Forschung an Hochschulen und Unikliniken anonymisiert nutzbar gemacht. Behandlungsdaten werden nicht weitergegeben.