Einheitlichen Datenschutz schaffen

Datenschutz

Gestern hat der Bundestag neue Datenschutzregelungen verabschiedet. Dabei ging es insbesondere um die nationale Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung. Ziel der Grundverordnung ist es, das Recht auf Datenschutz in den Mitgliedsstaaten der EU einheitlich an das digitale Zeitalter anzupassen. Die Souveränität jedes Einzelnen, über persönliche Informationen selbst zu entscheiden, wird gestärkt. Wer fremde Daten nutzen will, hat dies künftig transparenter offenzulegen. In langen und harten Verhandlungen ist es der SPD-Bundestagsfraktion gelungen, das hohe deutsche Datenschutzniveau zu sichern.

Es ist uns gelungen deutlich nachzubessern und die wesentlichen Kritikpunkte gegenüber dem Entwurf auszuräumen. So haben wir etwa die Ausnahmen bei den Rechten der Betroffenen auf wenige und konkret gefasste Fälle beschränkt, bei denen es um den Schutz von Kleinunternehmen mit rein analoger Datenverarbeitung geht. Wir schützen damit die Verbraucher vor den großen Datenkraken ohne vom kleinen Bäckerladen sinnlosen Aufwand zu fordern.

Mit dem Gesetz wurde auch das Marktortprinzip eingeführt. Dieses bedeutet, dass die rechtlichen Regelungen greifen müssen, die an dem Ort gelten, an dem Angebot und Nachfrage aufeinander treffen. Konkret bedeutet das, dass die gesetzlichen Regelungen des Ziellandes, also des Landes, auf das das Angebot zugeschnitten ist, Anwendung finden. Dies wird dazu führen, dass sich auch viele US-Unternehmen an das europäische Datenschutzrecht halten müssen.