PRESSEMITTEILUNG anlässlich der im Kabinett beschlossenen BAföG-Novelle | 05.04.2019

Für ein BAföG, von dem man wohnen, leben und lernen kann.

„Bildung darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Jeder Mensch muss die Chance haben das eigene Leben erfolgreich zu gestalten. Der Zugang zu guter Bildung für alle ist ein grundlegend sozialdemokratisches Anliegen.“ erklärt die Bundestagsabgeordnete Dagmar Schmidt. Die Sozialdemokratin aus dem Lahn-Dill-Kreis blickt dabei auch nach Wetzlar und in ihren Betreuungswahlkreis, die Universitätsstadt Gießen. „In unserer Region – an der Justus-Liebig-Universität Gießen und an der Technischen Hochschule Mittelhessen – sind derzeit rund 45.000 Studierende eingeschrieben. Mit den Verbesserungen beim BAföG werden auch hier mehr Studierende Anspruch auf BAföG erhalten.“ Mit dem BAföG werden Schülerinnen und Schüler sowie Studierende unterstützt, die sich ein Studium oder eine Ausbildung nicht aus eigener Kraft leisten können. „In den letzten Jahren haben sich die Gehälter so entwickelt, dass immer weniger Menschen noch BAföG bekommen haben. In der Lebenswirklichkeit sind aber die Lebenshaltungskosten und Mieten stark gestiegen.“, erklärt Dagmar Schmidt, MdB. „Deshalb hat die SPD in den Koalitionsverhandlungen eine BAföG-Reform durchgesetzt, die jetzt im Bundestag beraten wird“, berichtet die Sozialdemokratin.

Die Reform, wie sie das Kabinett in Berlin beschlossen hat, besteht aus mehreren Komponenten: Der Förderhöchstsatz steigt von 735 Euro auf 861 Euro. Da die Wohnkosten gerade in Hochschulstädten steigen, wird der sogenannte Wohnzuschlag von 250 Euro auf 325 Euro erhöht. Gleichzeitig werden die Einkommensfreibeträge um mehr als 16 Prozent gesteigert. Damit werden mehr Schülerinnen und Schüler sowie Studierende erreicht, die bisher knapp über der Einkommensgrenze lagen. Die Kranken- und Pflegeversicherungszuschläge werden aufgestockt. „Für uns ist wichtig, dass die Entscheidung für oder gegen ein Studium nicht von Verschuldungsängsten geleitet ist.“ Deshalb sehe der Gesetzentwurf auch vor, dass maximal 10.000 Euro zurückgezahlt werden müssen und etwaige Restschulden nach 20 Jahren erlassen werden, wenn der Darlehensanteil des BAföG aufgrund eines zu niedrigen Einkommens nicht getilgt werden kann.

„Wir stärken mit der Reform die Bildungschancen in Deutschland – darauf bin ich stolz“, sagt Dagmar Schmidt, MdB. Aber klar sei auch, kein Gesetz verlässt das Parlament so, wie es reinkommt. Dazu berichtet sie: „Bildung darf nicht vom Geldbeutel abhängen. Unsere BAföG-Reform muss dafür sorgen, dass wir mehr junge Menschen erreichen. Wir brauchen eine echte Trendwende. Deshalb stellen wir den Gesetzentwurf im Parlament jetzt gründlich auf den Prüfstand.“