volles Wahlrecht | 1. Lesung

Für alle Menschen

In Deutschland können derzeit ungefähr 85.000 Menschen nicht wählen, davon 81.000, die eine Betreuung in allen Angelegenheiten zur Seite gestellt bekommen haben. Diese Menschen sind aber geschäftsfähig und arbeiten zum Beispiel in Behindertenwerkstätten. Dass sie ihre demokratische Vertretung nicht wählen dürfen, ist ein für uns untragbarer Zustand. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten begrüßen, dass unser Koalitionspartner nach langen Verhandlungen dem Anliegen der SPD gefolgt ist und wir nun den Weg für ein inklusives Wahlrecht freimachen konnten. Mit einem gestern im Bundestag eingebrachten Gesetz machen wir den Weg für ein inklusives Wahlrecht frei. Die verfassungswidrigen Wahlrechtsausschlüsse werden ersatzlos zum 01. Juli 2019 gestrichen. Außerdem regeln wir, wie und in welchem Umfang die zulässige Assistenz von Menschen mit Behinderungen diese bei der Wahlrechtsausübung unterstützen darf.