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BAföG-Reform 2019

Neues BAföG gilt seit 01. August 2019.

Egal, ob Ausbildung oder Studium: Jungen Menschen müssen alle Wege offen stehen. Bildung und Ausbildung dürfen nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Deshalb haben wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten in den 1970er Jahren das BAföG eingeführt. Mit dem BAföG werden Schülerinnen, Schüler und Studierende unter-stützt, die sich ein Studium oder eine Ausbildung nicht aus eigener Kraft leisten können.

In den letzten Jahren haben sich die Gehälter so entwickelt, dass immer weniger Menschen noch BAföG bekommen haben. In der Lebenswirklichkeit sind aber die Lebenshaltungskosten und Mieten stark gestiegen. Deshalb hat die SPD in den Koalitionsverhandlungen eine BAföG-Reform durchgesetzt, von der seit 01. August 2019 mehr Schülerinnen, Schüler und Studierende profitieren.

Bessere Leistungen

Die Bedarfssätze steigen bis 2020 in zwei Schritten um 7% (s. Kasten 1). Der BAföG-Zuschlag zur Kranken- und Pflegeversicherung steigt ebenfalls – von 86€ auf 109€. Um die höheren Kassenbeiträge für über 30 jährige auszugleichen, erhalten diese zukünftig 189€ Zuschlag. Durch die Erhöhung der Wohnkostenpauschale um 30 % (von 250€ auf 325€) für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen, haben wir das BAföG an die Lebensrealitäten in vielen Hochschulstädten angepasst. Dadurch ergibt sich ein Höchstsatz für Studierende von 853€ in 2019 und 861€ in 2020 (bisher: 735€). Auch die Beiträge für Schülerinnen und Schüler wurden angepasst. Hier richtet sich die Förderung nach Schulform und Wohnort (s. Kasten 2). Studierende und Auszubildende erhalten damit mehr finanziellen Spielraum und finanzielle Sicherheit. Auch der Beitrag zum Lebensunterhalt im Rahmen des Aufstiegs-BAföG für Master und Meisterprüfung wird angepasst und steigt von 768€ auf 885€ Höchstsatz für Alleinstehende. Wer Kinder hat und/oder in einer Partnerschaft lebt, wird zusätzlich gefördert.

Mehr Geförderte

Die gute wirtschaftliche Lage in Deutschland sorgt dafür, dass immer mehr Menschen mehr Einkommen erzielen. Gleichzeitig sind jedoch die Lebenshaltungskosten gestiegen. Um dieser Tatsache gerecht zu werden, haben wir die Freibeträge angepasst. Zukünftig steigen die Einkommensfreibeträge der Eltern von 1.715€ heute auf 2.000€ im Jahr 2021. Die Anpassung erfolgt in drei Stufen: um 7% in 2019, um 3% in 2020 und um 6% in 2021. Damit wird der Kreis der Förderberechtigten wieder vergrößert und der Lebensrealität angepasst. Um den Geförderten mehr finanzielle Unabhängigkeit zu gewähren, wird auch der Freibetrag für das eigene Vermögen von derzeit 7.500€ auf 8.200€ ab 2020 angehoben.

Mehr Schutz vor Verschuldung

Die Entscheidung für oder gegen ein Studium soll nicht von der Angst beeinflusst werden, die erhaltene Förderung nicht zurückzahlen zu können. Schon heute gilt: Nur der im BAföG für Studierende enthaltene Darlehensanteil muss zurückgezahlt werden – und auch das nur in Höhe von maximal 10.000€. Wer nach dem Studium nur ein geringes Einkommen erzielt, kann die Rückzahlungsrate reduzieren oder aussetzen. Um Menschen mit einem geringen Einkommen vor einer lebenslangen BAföG-Schuld zu schützen, haben wir nun zusätzlich zwei zeitliche Begrenzungen eingeführt: Wer trotz nachweisbaren Bemühens den Darlehensanteil des BAföG zukünftig nicht binnen 20 Jahren getilgt hat, dem wird die Restschuld erlassen. Zugleich führen wir erstmals eine Deckelung auf maximal 77 zurückzuzahlende monatliche Raten ein.