Gesetz verabschiedet | 07.11.2019

Angehörige entlasten!

Ein Pflegefall in der Familie stellt Angehörige vor schwierige Herausforderungen. Neben der Arbeit und oft auch parallel zur Kindererziehung müssen pflegebedürftige Eltern oder Kinder versorgt und unterstützt werden. Das allein stellt eine emotionale, logistische und oft auch finanzielle Belastung dar. Das verdient unseren Respekt und Unterstützung. Darum hat sich die Koalition zum Ziel gesetzt, diese Menschen finanziell zu entlasten.

Eltern und Kinder werden künftig erst bei Überschreitung eines Jahreseinkommens von 100.000 Euro vom Sozialhilfeträger zur Erstattung von Kosten der Hilfe zur Pflege in Anspruch genommen. Der Unterhaltsrückgriff in der Sozialhilfe wird bis zu einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro und in der Eingliederungshilfe gegenüber Eltern volljähriger Kinder mit Behinderungen sogar vollständig entfallen.

Außerdem verbessern wir die Beratungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen. Die Förderung für die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung für Menschen mit Behinderungen oder drohenden Behinderungen sowie ihre Angehörigen wird entfristet und erhöht. Wir streben in den nächsten Jahren eine höhere Förderung an, damit die Beratungen flächendeckender ausgeweitet werden können. Menschen mit Behinderungen, die auf eine Werkstatt für behinderte Menschen angewiesen sind, können Leistungen zur beruflichen Bildung bislang nur in der Werkstatt oder bei einem anderen Leistungsanbieter erhalten. Dank des Budgets für Ausbildung sollen sie künftig auch dann gefördert werden können, wenn sie eine reguläre betriebliche Ausbildung oder eine Fachpraktikerausbildung aufnehmen.

So sorgen wir für mehr Inklusion in der beruflichen Bildung und kommen unserem Ziel eines inklusiven Arbeitsmarktes wieder ein großes Stück näher. Zukünftig wollen wir das Budget für Ausbildung weiter ausbauen und flexibler gestalten, damit noch mehr Menschen hiervon profitieren können.