Für mehr Demokratie

Inklusives Wahlrecht

Am 21. Februar 2019 hat das Bundesverfassungsgericht erklärt, dass Menschen unter Vollbetreuung nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen werden dürfen. Das gleiche gilt für Menschen im Maßregelvollzug, also Straftäterinnen und Straftätern, die aufgrund ihrer psychischen Erkrankung oder Suchterkrankung das Unrecht ihrer Straftat nicht einsehen können. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten begrüßen, dass unser Koalitionspartner nach langen Verhandlungen dem Anliegen der SPD gefolgt ist und wir nun den Weg für ein inklusives Wahlrecht freimachen konnten.

Bereits im Koalitionsvertrag haben wir festgelegt, dass die Wahlrechtsausschlüsse für Menschen unter Vollbetreuung aufzuheben sind. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist der finale Anlass für die Koalitionsfraktionen, die verfassungswidrigen Wahlrechtsausschlüsse im Bundeswahlgesetz und im Europawahlgesetz nun umgehend aufzuheben.

Wir haben deswegen gestern einen Antrag im Bundestag beraten, der die sofortige Einführung eines inklusiven Wahlrechts vorsieht. Unser Ziel ist, zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen, der zum 01. Juli 2019 in Kraft treten soll. Die Europäische Kommission für Demokratie und Recht (Venedig-Kommission) hat festgelegt, dass Änderungen am Wahlrechtssystem jeweils mindestens ein Jahr vor einer Wahl erfolgen sollen. Andernfalls besteht die Gefahr einer unzulässigen Einflussnahme auf den Wahlvorgang. Deswegen ist es nicht möglich das Wahlrecht bereits für die am 26. Mai 2019 stattfindende Europawahl zu ändern.