Für Digitalisierung in Schulen, soziales Wohnen und ÖPNV

Mehr Geld

Bund und Länder haben sich im Vermittlungsausschuss auf eine Grundgesetzänderung geeinigt. Damit ist der Weg frei für mehr Investitionen in die digitale Ausstattung von Schulen, in den sozialen Wohnungsbau und den öffentlichen Nahverkehr. Wir haben den Grundgesetzänderungen heute zugestimmt. Der Bundesrat wird voraussichtlich am 15. März darüber abstimmen. Ein wichtiger Schritt um die sozialen und regionalen Unterschiede in Deutschland abzubauen.

Mit dem Digitalpakt stellt der Bund insgesamt fünf Milliarden Euro bereit für die Ausstattung der Schulen mit WLAN, Computern und digitalen Lerninhalten. Auch beim Personal kann der Bund befristet investieren, zum Beispiel in Systemadministratoren und in die Qualifizierung der Lehrkräfte für die Einführung der digitalen Infrastruktur.

Durch die Grundgesetzänderung kann der Bund nun auch dauerhaft Geld für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stellen. Die bestehende Befristung wird im Grundgesetz gestrichen. Auch in den schienengebundenen Nahverkehr kann der Bund künftig unbefristet und ungedeckelt investieren. Damit können die Kommunen etwas U- und Straßenbahnen ausbauen und modernisieren.

Zusammengenommen ermöglichen die Grundgesetzänderungen ein starkes und soziales Investitionspaket in die Zukunft unseres Landes: in Schulen, Kitas, Köpfe, bezahlbaren Wohnraum, den öffentlichen Personennahverkehr und gleichwertige Lebensverhältnisse.