PRESSEMITTEILUNG zur Plenardebatte am 14.02.2019

Starke-Familien-Gesetz

Der Deutsche Bundestag hat heute in erster Lesung den Entwurf für ein Starke-Familien-Gesetz behandelt. „Damit verbessern wir Unterstützungsleistungen für Familien mit kleinem Einkommen und leisten einen wichtigen Beitrag gegen Kinderarmut. Das alles sind wichtige Schritte in Richtung einer sozialdemokratischen Kindergrundsicherung, die allen Kindern gleiche Chancen eröffnet.“, so die hiesige SPD-Bundestagsabgeordnete Dagmar Schmidt.
„Niemand darf wegen seiner Kinder arm werden. Deswegen werden wir den Kinderzuschlag erhöhen. Und zwar so, dass er zusammen mit dem Kindergeld und den Leistungen für Bildung und Teilhabe das Existenzminimum der Kinder sichert.“. Das soll in zwei Schritten geschehen: Im Juli 2019 wird der Höchstbetrag für jedes Kind zunächst von bisher 170 Euro auf 185 Euro monatlich angehoben. Zusammen mit den Bildungs- und Teilhabeleistungen und dem Kindergeld erhalten Eltern dann bis zu 408 Euro pro Monat für ein Kind. Ab 01. Januar 2021 wird der Kinderzuschlag an das Existenzminimum angepasst. Wird das Existenzminimum angehoben, steigt also auch der Kinderzuschlag automatisch an.
„In Deutschland ist schon das stinknormale Familienleben ziemlich kompliziert und anstrengend zu organisieren. Aber wehe es kommen Krisen und Schicksalsschläge dazu.“, so Dagmar Schmidt in ihrer Rede heute im Bundestag. „Das wollen wir ändern. Wir wollen das Leben leichter machen und die Sorgen weniger.“ Für Familien, die Kinderzuschlag, Wohngeld oder Grundsicherungsleistungen beziehen, werden deswegen in Zukunft verbesserte Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets zur Verfügung gestellt. Das Schulstarterpaket wird auf 150 Euro erhöht, die Eigenanteile beim Mittagessen und bei der Schülerbeförderung werden gestrichen und für mehr Schülerinnen und Schüler wird individuelle Lernförderung ermöglicht. „Von den Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabepaket profitieren alleine im Lahn-Dill-Kreis rund 3200 Familien“, so Dagmar Schmidt abschließend.