Kompromiss erzielt | 14.12.2018

§219a

Die Verurteilung von Dr. Kristina Hänel aus Gießen hat gezeigt, dass Rechtsunsicherheit besteht, inwieweit §219a, der eigentlich nur Werbung für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt, auch die bloße sachliche Information durch Ärztinnen und Ärzte über Schwangerschaftsabbrüche erfasst. Klar ist, dass wir eine Konkretisierung brauchen. Wir müssen sicherstellen, dass sich Frauen objektiv über Schwangerschaftsabbrüche informieren können und Ärztinnen und Ärzte sich dadurch nicht strafbar machen. Es ist gut, dass nun ein Kompromissvorschlag der zuständigen Bundesminister vorgelegt wurde. Nun müssen wir den genauen Gesetzestext abwarten. Wenn dieser vorliegt, werden wir im Januar in der Fraktion beraten und entscheiden.