Damit es jedes Kind schafft | 14.12.2018

Gute-KiTa-Gesetz

Nicht die Herkunft eines Kindes darf darüber entscheiden, welche Chancen es im Leben hat. Weil schon in KiTas die Weichen für Bildungschancen gestellt werden, ist eine soziale Staffelung der Kitagebühren bis hin zur Gebührenbefreiung für Familien mit geringem Einkommen ein notwendiger Schritt für ein solidarisches Land. Mit dem Gute-KiTa-Gesetz soll die Qualität in Kindertageseinrichtungen bundesweit verbessert und angeglichen werden. Gleichwertige Kindertagesbetreuung im ganzen Land schafft gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland. Wer sein Kind gut aufgehoben weiß, kann beruhigt einer Arbeit nachgehen. Der Gesetzentwurf trägt deshalb auch zu gleicher Teilhabe am Arbeitsleben für Mütter und Väter bei.

Mit insgesamt 5,5 Milliarden Euro unterstützen wir Kitakinder und ihre Eltern genau da, wo der Schuh am meisten drückt. Wir wissen, dass jede Kita, jede Region und jedes Bundesland mit anderen Herausforderungen zu kämpfen hat. Deshalb schreiben wir den Ländern auch keine konkreten Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität in Kitas vor. Vielmehr stellen wir ihnen einen Instrumentenkasten zur Verfügung, mit dem sie flexibel, etwa in mehr Erzieherinnen und Erzieher, ihre Qualifizierung oder in zusätzliche ganzheitliche Bildungsangebote, investieren können.

Damit auch alle Kinder eine gute Kita besuchen können, müssen sich die Familien das leisten können. Deshalb werden die Eltern, die Grundsicherung, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, künftig nicht mehr für die Betreuungsplätze zahlen müssen. Außerdem führen wir eine bundesweit verpflichtende soziale Staffelung von Kitagebühren ein und entlasten damit vor allem Familien mit kleinerem Geldbeutel.
Wir haben vor unserer Regierungsbeteiligung mehr Qualität und weniger Gebühren in Kitas versprochen. Das lösen wir jetzt ein.

Weitere Informationen gibt es auf den Seiten des BMFSFJ unter www.bmfsfj.de/gute-kita-gesetz.