Versicherungsbeiträge gerecht geteilt | 18.10.2018

Halbe-Halbe

Gemeinsam mit den Gewerkschaften sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern haben wir viele Jahre dafür gekämpft, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber wieder gleich hohe Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zahlen wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Dass wir dies in den Koalitionsverhandlungen Anfang des Jahres durchsetzen konnten, war ein großer Erfolg. Gestern hat der Bundestag die Wiedereinführung der paritätischen Beitragszahlung beschlossen. Zum 01.01.2019 zahlen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wieder zu gleichen Teilen den Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung. So wird die einseitige Mehrbelastung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beendet. Profitieren werden auch Rentnerinnen und Rentner. Ihr Zusatzbeitrag wird zukünftig zur Hälfte durch die Deutsche Rentenversicherung übernommen.

Das Gesetz enthält darüber hinaus deutliche Verbesserungen für Selbstständige. Ihre Mindestbeiträge zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung werden mehr als halbiert. Während des Bezuges von Krankengeld oder Mutterschaftsgeld fallen darüber hinaus zukünftig keine Mindestbeiträge mehr an, wenn in dieser Zeit keine Einnahmen aus der Beschäftigung erzielt werden. Das entlastet vor allem viele „kleine“ Selbständige und schafft für sie deutlich mehr Beitragsgerechtigkeit. Ein Erfolg ist auch die mit dem Gesetz erreichte bessere soziale Absicherung von Soldatinnen und Soldaten auf Zeit. Hier konnten wir in den parlamentarischen Verhandlungen noch erreichen, dass die seit dem 15. März 2012 ausgeschiedenen Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, die bereits älter als 55 Jahre sind, noch in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung wechseln können. Leider war die Union nicht dazu bereit, zukünftig freiwillig gesetzlich versicherten Soldatinnen und Soldaten auf Zeit den Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) zu öffnen.