Für Menschen mit Seh- oder Lesebehinderung | 19.10.2018

Barrierefreien Zugang zu Literatur

Wer eine Seh- oder Lesebehinderung hat, braucht einen barrierefreien Zugang zu Literatur und anderen Sprachwerken. Der Bundestag hat gestern die nationale Umsetzung des Vertrages von Marrakesch verabschiedet. Darin wird geregelt, dass barrierefreie Kopien von Werken für den eigenen Gebrauch ohne Erlaubnis der Urheberin oder des Urhebers hergestellt werden dürfen. Blindenbibliotheken und anderen befugten Stellen soll ebenfalls erlaubt werden, barrierefreie Kopien herzustellen, um diese dann zur Verfügung zu stellen. Ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einer barrierefreien Gesellschaft.