Damit die Arbeitswelt zum Leben passt

Brückenteilzeit

Mit dem Gesetzentwurf zur Brückenteilzeit, den wir diese Woche in erster Lesung beraten haben, löst das Bundesarbeitsministerium eine unserer zentralen Forderungen aus dem Bundestagswahlkampf ein. Wir kämpfen für eine moderne Arbeitswelt, in der sich die Wünsche und Herausforderungen des Alltags mit dem Beruf vereinbaren lassen. Mit der Brückenteilzeit sorgen wir dafür, dass Beschäftigte, die eine Zeit lang in Teilzeit gearbeitet haben, einen Rechtsanspruch darauf haben, in ihre vorherige Arbeitszeit zurückzukehren. Die Brückenteilzeit ist ein aktiver Beitrag zur Gleichstellung der Geschlechter und hilft Altersarmut zu vermeiden. Vor allem Frauen als diejenigen, die überwiegend in Teilzeit arbeiten (im Lahn-Dill-Kreis arbeiten ungefähr 20.000 Frauen und nur 4.000 Männer in Teilzeit), können durch eine Rückkehr in die vorherige Arbeitszeit ein höheres eigenständiges Erwerbseinkommen erzielen – und damit auch eine höhere Rente beziehen. Gleichzeitig sichern wir mit der Brückenteilzeit dringend gebrauchte Fachkräfte.
Die Voraussetzungen für einen Rechtsanspruch auf Rückkehr zur vorherigen Arbeitszeit sind:
– die Teilzeitphase beschränkt sich auf einen Zeitraum zwischen einem und fünf Jahren,
– der Betrieb, in dem man arbeitet, hat mehr als 45 Beschäftigte,
– man ist dort seit mehr als sechs Monaten angestellt und
– der Antrag wird ohne Angaben von Gründen drei Monate vor Beginn der gewünschten Verringerung schriftlich gestellt.
Zeitgleich unterstützen wir auch diejenigen, die jetzt bereits in zeitlich unbegrenzter Teilzeitarbeit sind und gerne mehr arbeiten möchten. Denn wir führen noch eine weitere Änderung ein: Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen in Zukunft beweisen, dass die Aufstockung einer Teilzeitstelle nicht möglich ist.