Milliarden Entlastungen für Familien ab 2019

Familien entlasten

Am Mittwoch hat die Bundesregierung den Entwurf eines Familienentlastungsgesetzes beschlossen. Damit werden Familien entlastet und Steuererleichterungen für sämtliche Einkommensteuerzahlerinnen und Einkommensteuerzahler auf den Weg gebracht. Im Mittelpunkt stehen dabei die Familien. Das Kindergeld wird um zehn Euro pro Kind pro Monat ab dem 01. Juli 2019 angehoben. Der Kinderfreibetrag wird entsprechend erhöht. Eine weitere Erhöhung um 15 Euro pro Monat und eine zusätzliche Erhöhung des Kinderfreibetrags werden wir 2021 vornehmen.

Gleichzeitig soll auch der Grundfreibetrag erhöht werden. Denn wenn das Steuersystem nicht an die Inflation angepasst wird, kann es passieren, dass am Ende des Monats trotz Gehaltserhöhung weniger Geld auf dem Konto ist. Diese sogenannte kalte Progression wollen wir mit der Erhöhung des Grundfreibetrages ausgleichen. Die Gesetzesvorlage des Familienentlastungsgesetzes führt insgesamt zu einer Steuerentlastung von knapp zehn Milliarden Euro. Die Steuersenkung kommt bei den Bürgerinnen und Bürgern und vor allem bei den Familien an. Ledige mit einem Bruttolohn von 40.000 Euro zahlen damit ab 2020 181 Euro weniger Steuern pro Jahr. Verheiratete Alleinverdiener und Alleinverdienerinnen mit zwei Kindern und einem Bruttolohn von 75.000 Euro werden um 605 Euro pro Jahr entlastet.