EU-Richtlinie umgesetzt | 15.06.2018

Digitale Barrierefreiheit

Gestern hat der Bundestag die Umsetzung einer EU-Richtlinie beschlossen und den barrierefreien Zugang zu den Webseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen beschlossen. Menschen mit Behinderungen sollen dadurch digitale Produkte und Dienstleistungen einfacher nutzen können.

Die Digitalisierung macht es möglich: wir kommunizieren von überall miteinander und informieren uns jederzeit online. Für Menschen mit Behinderungen bietet die Digitalisierung neue Chancen. Digitale Tools machen Arbeit, Teilhabe und auch Mitentscheiden einfacher. Wir wollen nun dafür sorgen, dass diese Chancen nicht durch unnötige Barrieren verbaut werden.

Öffentliche Stellen – unter anderem auch Verbände und Vereinigungen – sind nun zu digitaler Barrierefreiheit verpflichtet. Gleichzeitig führen wir einen Mechanismus für Feedback ein, der es Nutzerinnen und Nutzern ermöglicht, fehlende Barrierefreiheit zu melden. Eine neue Überwachungsstelle wird dafür sorgen, dass digitale Barrieren auch wirklich abgebaut werden.