Zusatbeiträge neu geregelt

Kranken­versicherung

Bislang zahlen Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer rund 1% ihres Bruttoeinkommens als Zusatzbeitrag an die Krankenversicherung. Gerecht ist aber, wenn auch der Zusatzbeitrag von beiden Seiten getragen wird. Ab dem 01. Januar 2019 wird dieser nun wieder zur Hälfte von den Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und zur Hälfte von den Beschäftigten getragen. Das bedeutet eine Entlastung von rund sechs Milliarden Euro, von der auch Rentnerinnen und Rentner profitieren werden, denn ihr Zusatzbeitrag wird dann zur Hälfte von der Deutschen Rentenversicherung übernommen. Künftige Kostensteigerungen werden so auch nicht mehr zu Lasten der Versicherten gehen, sondern solidarisch verteilt.