Fördermaßnahmen stärken | 08.06.18

Hartz IV überarbeiten

Am Montag hatten wir im Ausschuss für Arbeit und Soziales eine Anhörung zur Überarbeitung der Sanktionen im Rahmen von Hartz IV. Unsere Position ist klar. Im Zentrum müssen die Bedürfnisse und Interessen der Arbeitslosen stehen. Deswegen wollen wir unter anderem durch den sozialen Arbeitsmarkt die Instrumente und Möglichkeiten der Unterstützung für soziale Teilhabe und Arbeitsmarktintegration verbessern. Sanktioniert werden darf nur, was gemeinsam vereinbart worden ist. Eine schärfere Sanktionierung von jungen Menschen lehnen wir ab.

Wir wollen dafür sorgen, dass leistungsberechtigte Personen besser über ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt werden. Deswegen wollen wir die Eingliederungsvereinbarung überarbeiten. Sie muss ein gegenseitiger Vertrag mit einer gerechten Verteilung von Rechten und Pflichten für beide Seiten sein. In der Vereinbarung sollte daher festgelegt werden, welche Maßnahmen für die erwerbsfähige Person sinnvoll sind und welche Leistungen das zuständige Jobcenter im Gegenzug mit Hinblick auf die künftige Ausbildung oder Arbeit erbringt. Um dies umzusetzen, wollen wir den Personalschlüssel aufstocken und so eine individuelle Betreuung erreichen.

Zusammen mit der von Hubertus Heil vorgestellten Qualifizierungsoffensive und der Unterstützung für Langzeitarbeitslose durch den Sozialen Arbeitsmarkt, können wir vielen Menschen eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt bieten und sie bei der Teilhabe an der Gesellschaft unterstützen.