Musterfeststellungsklage kommt

„Eine-für-alle-Klage“

Heute hat der Bundestag den von der Koalition beschlossenen Gesetzentwurf zur Einführung der „Eine-für-alle-Klage“ beraten. Die „Eine-für-alle-Klage“ ist ein Meilenstein für den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland. Mit dem Gesetz eröffnen wir Betroffenen einen schnellen, effektiven und kostengünstigen Weg, ihre Rechte gegen Konzerne vor Gericht geltend zu machen. Denn dann muss nur noch eine Verbraucherin oder ein Verbraucher klagen, um die Rechte aller anderen Geschädigten auch zu vertreten. Darauf warten viele Betroffene – zum Beispiel die Geschädigten des Dieselskandals. Damit sie von der „Eine-für-alle-Klage“ schnell Gebrauch machen können bevor Ansprüche verjähren, soll das Gesetz zum 01. November 2018 in Kraft treten.