NPD von der staatlichen Finanzierung ausschließen

Parteien­finanzierung

Im Januar 2017 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die NPD die freiheitlich demokratische Grundordnung verletzt und verfassungsfeindliche Ziele verfolgt. Da jedoch keine hinreichenden Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Durchsetzung dieser verfassungsfeindlichen Ziele gesehen wurden, sprach das Bundesverfassungsgericht kein Verbot der Partei aus. Das Gericht hat dem Gesetzgeber jedoch die Möglichkeit eröffnet, verfassungsfeindliche Parteien auf anderem Wege zu sanktionieren. Durch Änderung des Grundgesetzes und einer weiteren gesetzlichen Änderung haben wir im Juli 2017 dementsprechend die Grundlage für den Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der staatlichen Parteienfinanzierung geschaffen. Auf dieser Basis beantragen wir nun gemeinsam mit der Union und der FDP, dass der Bundestag von seiner Möglichkeit Gebrauch macht und einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht auf Ausschluss der NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung für den Zeitraum von sechs Jahren stellt. Mit diesem Schritt soll verhindert werden, dass verfassungsfeindliche Aktivitäten der NPD weiterhin aus Steuermitteln finanziert werden. Der Bundestag schließt sich damit den gleichlautenden Anträgen des Bundesrates und der Bundesregierung an. Die Wetzlarerinnen und Wetzlarer wissen, wie sich die dauerhafte Auseinandersetzung mit der verfassungsfeindlichen NPD auf das gesellschaftliche und politische Klima in der Stadt auswirkt. Deswegen wollen wir als SPD-Bundestagsfraktion begutachten lassen, welche weiteren Möglichkeiten es gibt, das verfassungsfeindliche Wirken der NPD trotz Parteienprivilegien über die Finanzierung hinaus zu begrenzen.