Bundeswehrmandat in Jordanien und Irak | 23.03.2018

Anti-IS-Mandat

Das Anti-IS-Mandat in Jordanien wurde erneut verlängert. Es basiert auf der Grundlage des Rechts auf kollektive Selbstverteidigung gemäß Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen. Mit der Resolution 2249 vom November 2015 hat der Sicherheitsrat die Mitgliedstaaten, die dazu in der Lage sind, aufgefordert, unter Einhaltung des Völkerrechts, in dem unter der Kontrolle vom IS stehenden Gebiet in Syrien und Irak alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, ihre Anstrengungen zu verstärken und zu koordinieren, um terroristische Handlungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu stoppen. Zuerst waren unsere Soldatinnen und Soldaten zwei Jahre lang in der Türkei stationiert. Sie wurden jedoch, nachdem unsere türkischen NATO-Partner Bundestagsabgeordneten im letzten Jahr das Besuchsrecht der deutschen Soldatinnen und Soldaten verweigert haben, in das jordanische Al-Azraq verlegt.

Seit 2015 unterstützt Deutschland die internationale Koalition mit Tornado-Aufklärungsflugzeugen und mit Schiffen zu dem Schutz für den französischen Flugzeugträger Charles de Gaulle. Das jetzt beschlossene Mandat wurde deutlich weiterentwickelt und an die aktuellen Begebenheiten und Entwicklungen der letzten Monate angepasst. Das heißt wir senken die Zahl der Soldaten von 1200 auf 800 und stellen den Schutz für die Charles de Gaulle ein, den unsere französischen Partner nicht mehr benötigen. Weiter bestehen bleiben als Aufgaben die Aufklärungsmissionen für die Tornadoflieger und der Austausch der gewonnenen Daten mit unseren Partner. Erweitert wurde das Mandat um das Training der irakischen Streitkräfte und den Aufbau von spezialisierten Fähigkeiten.

Die bereits bei dem Peschmerga-Mandat beschriebene Ausbildungsmission der irakischen und kurdischen Streitkräfte läuft Ende April aus und wird nun inhaltlich mit dem Anti-IS-Mandat zusammengeführt. Im Hinblick auf die im Oktober stattfindenden Wahlen im Irak wollen wir den Wiederaufbau des Landes beschleunigen und die Rückkehr der Geflüchteten ermöglichen. So ist der Schwerpunkt des Mandats nun der Aufbau von spezialisierten Fähigkeiten, wie der medizinischen Versorgung und dem Beseitigen und Entschärfen von Kampfmitteln. Dazu sollen mobile Trainingsteams eingesetzt werden, um ein Wiedererstarken des IS zu verhindern, den Binnenflüchtlingen eine möglichst schnelle Rückkehr zu ermöglichen und den Wiederaufbau voranzutreiben. Die mobilen Teams bilden die irakischen Soldaten vor Ort im Entschärfen und medizinischer Hilfe aus. Wir erhoffen uns davon, dass das Beseitigen von Kampfmittel in den ehemaligen Kampfzonen schneller vonstattengeht als wenn die irakischen Soldaten vor Ort abgezogen werden und in einer Kaserne instruiert werden. Dies bedeutet auch eine schnellere Heimkehr der Flüchtlinge in ihre Heimat.

Es gab von Anfang an allerdings auch bei diesem Mandat eine lange Debatte sowohl im Bundestag, wie auch in der Öffentlichkeit. Die Debatte dreht sich um die Frage, ob Terrorismus alleine mit Waffen besiegt werden kann. Das glaube ich nicht. Aber im Irak wie in Syrien haben wir einen breiteren Ansatz gewählt als nur die Kampfunterstützung.

Nur mit einer Gesamtstrategie aus politischen und zivilen Bemühungen, dem Ausbau humanitärer Hilfe und wo sinnvoll und nötig, als äußerstes Mittel den militärischem Einsatz, haben wir die Chance, die Menschen im Irak und Syrien dem IS zu schützen und ihnen irgendwann wieder ein Leben in ihrer Heimat zu ermöglichen. Dazu gehört, dass wir die Anwerbung und Ausreise von ausländischen terroristischen Kämpfern nach Syrien unterbinden und vor allem weiterhin die Finanzquellen des Terrorismus konsequent austrocknen. Außerdem müssen wir meines Erachtens den Ursachen von Terrorismus, die ihre Wurzel auch in Verarmung und Perspektivlosigkeit haben, präventiv begegnen. Eine Fortsetzung der politischen und zivilen Friedensbemühungen in Verbindung mit gezielter Entwicklungsarbeit ist deswegen für mich, wie für die gesamte Fraktion, unmittelbar mit den Mandatsverlängerungen verbunden. Das Mandat bettet sich deshalb in den breiten zivilen Ansatz unserer Gesamtstrategie für die Region ein. Seit 2012 hat die Bundesregierung 4,5 Milliarden Euro für die humanitäre Hilfe in Syrien, dem Irak und ihren Nachbarländern beigesteuert. Dabei werden auch Projekte zur Integration der Flüchtlinge in den Nachbarländern und Jobprogramme finanziert.

 

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