Zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes | 02.03.2018

Fahrverbote

Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Woche entschieden, dass Kommunen Fahrverbote für Dieselfahrzeuge verhängen können, wenn keine anderen Mittel zur Verfügung stehen, um die Stickoxid-Grenzwerte einzuhalten. Unser Ziel bleibt es Fahrverbote für Dieselfahrzeuge zu vermeiden. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil ausdrücklich darauf verwiesen, dass beim Verhängen von Fahrverboten die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben muss. Weder dürfen die Anwohnerinnen und Anwohner über Gebühr belastet, noch die Fahrerinnen und Fahrer von Dieselfahrzeugen unnötig am Einfahren in die Städte gehindert werden.

Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten unterstützen die Kommunen, um mit alternativen Maßnahmen saubere Luft und bezahlbare Mobilität gleichzeitig sicherzustellen. Dazu brauchen wir neue Mobilitätskonzepte. Mit dem Sofortprogramm „Saubere Luft 2017-2020“ werden wir den Kommunen jährlich 1 Milliarde Euro dafür zur Verfügung stellen. Damit wollen wir die Verkehrswende fördern. So soll die Elektrifizierung des städtischen Verkehrs, also die Umstellung auf Elektro-Busse oder E-Taxis und die Ladeinfrastruktur, ausgebaut werden. Außerdem fördern wir mit dem Programm den Fahrrad- und Fußgängerverkehr sowie den öffentliche Personen-Nahverkehr. Auch Verkehrsführung, Parkplätze und effiziente Logistik des wachsenden Lieferverkehrs sind Förderbereiche.

Soweit sich Fahrverbote in der Folge des Urteils nicht vermeiden lassen, steht Folgendes fest: Weder dürfen wir die Kommunen mit diesem Problem allein lassen noch dürfen die Autofahrerinnen und Autofahrer die alleinigen Leidtragenden sein. Das Problem darf nicht auf dem Rücken der Autofahrerinnen und Autofahrer gelöst werden, die mit gutem Gewissen noch vor kurzem ein neues Dieselfahrzeug erworben haben. Deshalb ist für mich die Reihenfolge des weiteren Vorgehens ganz klar vorgegeben: Die Autohersteller müssen die Verantwortung für die technische Nachrüstung übernehmen. Dann müssen wir verhindern, dass mögliche Fahrverbote zu unfairen Ergebnissen führen. Es ist nicht zu vermitteln, wenn alle Dieselfahrzeuge aus den Städten ausgesperrt werden, selbst wenn sie von ihren Besitzerinnen und Besitzern nach gerüstet wurden oder es sich um besonders saubere Modelle handelt. Auch muss es möglich sein, soziale Härten zu vermeiden und Sonderregeln beispielsweise für Handwerksbetriebe zu finden.

In dieselbe Richtung gehen die Hinweise des Gerichts, dass Fahrverbote verhältnismäßig sein müssen — etwa mit Blick auf das Alter und das Emissionsverhalten der Fahrzeuge und auch auf notwendige Ausnahmen z. B. für Handwerkerinnen und Handwerker Dabei hat das Gericht dargelegt, dass die Umsetzung des Urteils für bessere Luftqualität für die Kommunen auch ohne bundesweite Kennzeichnungsregelung möglich ist. Eine solche Regelung könnte die Umsetzung aber vereinfachen. Wir werden jetzt schnell Länder und Kommunen zu einem Gespräch einladen, bei dem wir die Konsequenzen aus dem Urteil erörtern wollen. Selbstverständlich wollen wir den Ländern und Kommunen bei der Umsetzung des Urteils helfen.