Opfer besser schützen und entschädigen | 15.12.2017

Breit­scheid­platz­anschlag

Am 19. Dezember jährt sich der Terroranschlag auf dem Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz, bei dem im vergangenen Jahr zwölf Menschen starben und mehr als 60 zum Teil schwer verletzt wurden. Der Sonderbeauftragte der Bundesregierung für die Opfer und Hinterbliebenen des Anschlags Kurt Beck hat jetzt seinen Bericht vorgelegt. Die Erfahrungen der Opfer und Hinterbliebenen nach dem Anschlag zeigen, dass beim Opferschutz und der Opferentschädigung Handlungsbedarf besteht. Viele Opfer fühlten sich mit ihren Problemen allein gelassen, hatten mit bürokratischen Hürden, undurchsichtigen Verfahren und unzureichender finanzieller Unterstützung zu kämpfen. Mit einem interfraktionellen Antrag haben sich SPD, Union, FDP und Grüne am Mittwoch mit den Opfern und Hinterbliebenen solidarisch erklärt und gemeinsam für eine konkrete Verbesserung des Opferschutzes eingesetzt.
Die Empfehlungen des Beauftragten sollen nun von der Bundesregierung sorgfältig geprüft werden. Ferner sollen die erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der allgemeinen Sicherheit und der Situation der Opfer und Hinterbliebenen unverzüglich ergriffen werden. Dazu gehören auf Bundes- und Länderebene neue zentrale Anlaufstellen zur Unterstützung der Opfer eines Anschlages und eine Prüfung über Höhe und Zugangsmöglichkeiten zu Entschädigungen. Alle Opfer von terroristischen Anschlägen müssen stets auch Leistungen nach dem sozialen Entschädigungsrecht für die Opfer von Gewalttaten erhalten können. Außerdem sollen künftig nichtdeutsche Opfer staatliche Entschädigungsleistungen in gleicher Höhe wie deutsche Opfer erhalten.