23.06.2017

Pflegeberufe

Auch angesichts der negativen demografischen Entwicklung ist die Sicherung einer hochwertigen Pflegeversorgung eine der größten politischen Herausforderungen der nächsten Jahre. Das Gesetz zur Reform der Pflegeberufe, das wir diese Woche abschließend beraten haben, soll den Pflegeberuf attraktiver machen. Dafür werden die bisherigen drei Ausbildungsgänge in der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege zu einem einheitlichen Berufsbild, der generalistischen Pflegeausbildung, zusammengeführt. Diese generalistische Pflegeausbildung soll auf einen Einsatz in allen drei Arbeitsfeldern der Pflege vorbereiten. Damit werden Wechsel zwischen den einzelnen Pflegebereichen einfacher, so dass sich für die Pflegekräfte zusätzliche Beschäftigungs- und Aufstiegsmöglichkeiten eröffnen. Außerdem wird das teilweise noch erhobene Schulgeld abgeschafft. Das Gesetz tritt 2020 in Kraft.

Alle Auszubildenden beginnen künftig mit einer zweijährigen generalistischen Ausbildung. Aufgrund von Bedenken insbesondere in der Alten- und Kinderkrankenpflege haben wir uns im parlamentarischen Verfahren darauf geeinigt, dass die Auszubildenden der Alten- und Kinderkrankenpflege nach zwei Jahren gemeinsamer Lehre selbst entscheiden können, ob sie die generalistische Ausbildung fortsetzen oder das dritte Lehrjahr nach dem alten Ausbildungsmodell absolvieren möchten. Die Krankenpflege wird fortan immer nach dem generalistischen Modell ausgebildet. Die Finanzierung aller Ausbildungswege erfolgt unterschiedslos über einen gemeinsamen Ausbildungsfonds.

Im Jahre 2026 erfolgt eine Auswertung des neuen Ausbildungsweges durch das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend. Geprüft wird, ob mehr als 50 Prozent der Auszubildenden von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht haben. Die Ministerien müssen den Deutschen Bundestag in einem Bericht über die Ergebnisse der Evaluation informieren. Haben mehr als 50 Prozent den generalistischen Abschluss mit einem der drei Schwerpunkte, Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege gewählt, sollen die eigenständigen Berufsabschlüsse auslaufen. Über die Abschaffung oder Beibehaltung entscheidet abschließend der Deutsche Bundestag.

Diese Reform betrifft auch den Lahn-Dill-Kreis. Hier sind diverse Pflegeschulen angesiedelt, die von der Reform massiv betroffen sind. Für einen vereinfachten Übergang wurden sowohl finanzielle Hilfe wie auch lange Übergangsfristen nach in Krafttreten des Gesetzes 2019 geschaffen. So wird den Pflegeschulen eine Frist bis zum 31.12.2029 gegeben, um die Lehrkräfte für die Grundlagen des neuen Gesetzes umzuschulen. Außerdem wird ab 2019 ein Ausgleichsfond auf Landesebene installiert, der finanziell schwächeren Pflegeschulen unter die Arme greifen wird. Bei Pflegeschulen, die für die Region wichtig sind und nicht wirtschaftlich sind, wird die Finanzierung nochmals angehoben.