Rückkehrrecht auf Vollzeit

Es gibt Phasen im Leben, in denen viele Menschen weniger arbeiten möchten, um Arbeit und Familie unter einen Hut zu bekommen. Dafür gibt es seit 17 Jahren das Recht auf Teilzeitarbeit. Egal ob für die Kinder oder für Angehörige, die krank sind und gepflegt werden müssen – wer möchte, darf seine Arbeitszeit verringern. Wer aber einmal in Teilzeit ist, kommt schlecht wieder raus: Das ist die Teilzeitfalle, die jede und jeden dritten Teilzeitbeschäftigten betrifft. So viele Frauen und Männer wollen gerne wieder in die alte Arbeitszeit zurück, aber ihr Arbeitgeber oder ihre Arbeitgeberin erlaubt es ihnen nicht. Das ist ungerecht, weil die Teilzeitfalle vor allem die trifft, die sich besonders um die Familie und damit um die Gesellschaft kümmern. Wer viel leistet – und sogar mehr arbeiten möchte – dem sollen keine Steine in den Weg gelegt werden. Das nennt man Wahlfreiheit bei der eigenen Arbeitszeit. Wir wollen, dass die Menschen selbst bestimmen können, wie viele Stunden sie arbeiten möchten. Obwohl das Recht auf Rückkehr in die vorherige Arbeitszeit im Koalitionsvertrag steht, ist der Gesetzentwurf von Andrea Nahles am Widerstand von Bundeskanzlerin Angela Merkel und der Union gescheitert. Eines ist klar: Mehr Gerechtigkeit geht nur mit der SPD!