Erwerbs­minderungs­rente

Wer hart gearbeitet hat und nach Unfall oder Krankheit nicht mehr weitermachen kann, darf nicht von Armut gefährdet sein. Erwerbsminderung durch Krankheit oder Unfall kann jede und jeden treffen. Aber vor allem Menschen, die sich lange Jahre in körperlich und psychisch belastenden Jobs aufreiben, sind besonders dem Risiko der Erwerbsminderung ausgesetzt. Derzeit müssen jedes Jahr über 170.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihren Job aus gesundheitlichen Gründen vor dem Erreichen des Rentenalters aufgeben.

Bereits im Rahmen des Rentenpakets 2014 haben wir wesentliche Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente umgesetzt. Infolge der Reform ist die durchschnittliche Erwerbsminderungsrente von 628 Euro im Jahr 2014 auf 672 Euro im Jahr 2015 gestiegen. Trotzdem sind Bezieherinnen und Bezieher einer Erwerbsminderungsrente weiterhin in deutlich höherem Ausmaß von Grundsicherungsleistungen abhängig, als Altersrentnerinnen und -rentner.

Deswegen haben wir nun zum zweiten Mal in dieser Legislaturperiode die Erwerbsminderungsrente verbessert. Beschäftigte, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können und in Erwerbsminderungsrente gehen, werden bei der Rente derzeit so gestellt, als hätten sie noch bis zum 62. Lebensjahr weiter gearbeitet. Mit den Verbesserungen soll die Zurechnungszeit für zukünftige Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner stufenweise um drei Jahre von 62 auf 65 Jahre verlängert werden. Sie werden dann ab 2024 so gestellt, als ob sie drei Jahre länger als bisher weitergearbeitet hätten.