KLARTEXT 06.11.2015

Sterbehilfe

Sterbehilfe ist ein sehr emotionales Thema, das weitreichende soziale und gesellschaftliche Konsequenzen hat. Wir haben heute eine Regelung gefunden, die dieser hohen moralischen und sozialen Verantwortung gerecht wird. Ich bin der Meinung, dass die Antwort einer solidarischen Gesellschaft wie der unseren nicht in der Ausweitung der Sterbehilfe liegen sollte – die organisierte Sterbehilfe durch Vereine sollte weiterhin verboten bleiben. Stattdessen brauchen wir mehr Aufklärung über die Möglichkeit der Palliativmedizin in der Sterbebegleitung. Auch ist es eine Aufgabe der Sozial- und Gesundheitspolitikpolitik das Leben zu jeder Zeit so lebenswert wie möglich zu machen, dafür zu sorgen, dass sich Menschen nicht als Last für andere fühlen und der Einsamkeit am Lebensende entgegen zu wirken.

Aus diesem Grund ist die Entscheidung über die Sterbehilfe jedem Abgeordneten freigestellt. Ich habe mich dem Vorschlag meiner Kolleginnen Kerstin Griese und Eva Högl angeschlossen.

 

Ich bin überzeugt, dass

  • Beihilfe zum Suizid straffrei bleiben soll, solange diese nicht geschäftsmäßig geschieht. Das bedeutet, dass Sterbehilfevereine verboten werden sollen, Ärztinnen und Ärzte aber weiterhin ihrem Gewissen nach im Einzelfall dem Wunsch einer Patientin oder eines Patienten entsprechen können.
  • wir Hospizarbeit und Palliativmedizin qualitativ und quantitativ ausbauen müssen. Mit dem gestern verabschiedeten Hospiz- und Palliativgesetz haben wir hier einen ersten Schritt unternommen. Das Gesetz sorgt unter anderem dafür, dass die ambulante Palliativversorgung sowie die Vernetzung der unterschiedlichen Angebote gestärkt werden. Auch soll die Bedeutung der häuslichen Krankenpflege für die ambulante Palliativversorgung sowie die ambulante Palliativversorgung generell in ländlichen Gebieten weiter ausgebaut werden. Des Weiteren wird der Anspruch auf individuelle Beratung und die Hospizkultur an sich verstärkt.

 

Ich bin auch davon überzeugt, dass der Gesetzentwurf zur Sterbehilfe wie auch das neue Hospiz- und Palliativgesetz ein Schritt in die richtige Richtung sind. Beide Entwürfe würdigen die hohen und weitreichenden gesellschaftlichen, sozialen und moralischen Bedeutungen, die die Regelungen auf unsere Gesellschaft haben.